Die spannendste Klage der Welt – Corona Schadensersatz – weltweit

Dr. Reiner Füllmich – Rechtsanwalt  Deutschland / Kalifornien:

Darauf habe ich lange gewartet !  –  Das kommt auch zum richtigen Zeitpunkt.

Einem dürfte das gar nicht recht sein.

Olaf Scholz, Spahn, Merkel, Drosten…
in der persönlichen Haftung wegen Vorsatz,
Tricks und Täuschung
Das wäre nach meinem Geschmack !

Das ganze als weltweite Sammelklage,
weil die Amis für Corona und den Lockdown
einen Schuldigen brauchen.

Das wäre wohl vor allen Dingen Drosten
mit seinem Fehler-TEST, aber auch alle,
die auf Drosten gehört haben.

Es muss jetzt schnell gehen.

Ich werde es ganz genau verfolgen.
                                                    Ricarda

PS.  Klick mal auf die rote Karte !

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Reaktionen auf Maskenpflicht-Befreiung

Es dürfte kein Geheimnis sein,
dass jeder Mensch mit zunehmendem Alter,
je nach Veranlagung, mit gesundheitlichen
Einschränkungen rechnen muss.

Auch ich bin nicht mehr die Power-Frau,
wie noch vor 10, 15 oder gar 20 Jahren.

Nun haben wir zur Zeit Temperaturen von 32 Grad
und so bin ich beim Einkaufen bei Aldi – kurzerhand –
unter der Maske zusammen geklappt.
Ich habe das mit meiner Hausärztin besprochen
und mir eine Maskenpflicht-Befreiung geholt.

Seitdem mache ich
.                 sehr merkwürdige Erfahrungen.

Ich möchte aber vorweg schicken, dass die Allermeisten mich masken-frei
zur Kenntnis nehmen und ganz normal behandeln.
Es kommt vor, dass mir Busfahrer oder Kassiererinnen durch Zeichen bedeuten,
dass ich keine Maske trage.  Dann schüttele ich den Kopf, mache ein Kreuz
mit den Zeigefingern und das wird auch genau verstanden als „brauche ich nicht“.
Keine weiteren Fragen, freundlichen Gruß, schönes Wochende u. ä.

Aber dann gibt es die anderen !

Lautstarkes „Maske, Maske !“ ist noch die harmlose Variante.
Eine Frau meinte mit mir diskutieren und mich filmen zu müssen
und hat das dann über WhatsApp verbreitet  (noch in der Bahn) !

Und gestern die Krönung.
Ich saß in der Bahn – natürlich ohne Maske und ein junger Mann mit Maske trat ein.
Als er mich sah, zeigte er mir den Stinkefinger und setze sich dann.
Es war viel zu heiß und ich hatte auch keine Lust ihn anzusprechen.

Daher möchte ich ihm und allen anderen sagen:

Wir (incl. ICH) sind die Risiko-Gruppe, die ihr vor dem Corona-Virus schützen wollt,
weil wir Vorerkrankungen oder Behinderungen haben;  WiR,  die Senioren, EU-Rentner und chronisch Kranken.
Und weil wir sowieso und besonders unter der Maske nicht genug Luft bekommen,
sind wir zum Arzt gegangen und haben uns eine Maskenpflicht-Befreiung geholt.
Mit dieser Befreiung dürfen wir am Leben teilhaben, öffentliche Verkehrsmittel
nutzen, einkaufen gehen usw.

Und jetzt kommt ihr, die ihr euch gerade mit uns solidarisch zeigen wollt,
indem ihr Masken tragt, greift uns an, beleidigt uns und hofft womöglich,
dass wir zu schwach sind, um uns gegen solche Übergriffe zu wehren.

Wie erbärmlich !

Dann gibt es da noch Ärzte wie der Dortmunder Arzt Dr. Lars Rettstadt:

„Niemand hat einen Grund, sich von der Maskenpflicht befreien zu lassen“.

Die Ruhrnachrichten schreiben zur Maskenpflicht-Befreiung:

Diese Anfragen lehne Dr. Lars Rettstadt jedoch allesamt ab:
„Es besteht keine medizinische Begründung, jemanden von der Maskenpflicht
zu befreien“, sagt er. „Manchen störe die Maske etwas beim Atmen, sie führe aber definitiv nicht zu Erstickungserscheinungen“.

Muss jemand erst einen Erstickungs-Anfall haben oder womöglich tot umfallen,
bevor ein Arzt bereit ist, ihm zu helfen?
Diesem Arzt sollte ganz dringend die Zulassung entzogen werden.

Noch schlimmer finde ich die Warnung vor Gefälligkeits-Attesten
im Ärzteblatt:

Die Lan­des­ärz­te­kam­mer Hessen warnt die Ärzte in Deutschland aus­drück­lich vor Gefälligkeits­attesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. 

Da unterstellt also die Ärztekammer den Ärzten ihrer Kammer, die Berufsordnung
nicht einzuhalten.
Jeder Arzt sollte gegen solch eine Unterstellung vorgehen, denn:
Das ist ja Rufmord.

Glaubt irgendwer ernsthaft, es fiele dem Kreis der von der Maskenpflicht befreiten Personen leicht, sich an den Arzt zu wenden und um ein solches Attest zu bitten?
Ein gesunder Mensch würde es ja ohnehin nicht bekommen !

Zu guter Letzt:

Warum steht in allen Verordnungen, dass Menschen, denen aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen das Tragen einer Maske nicht zumutbar ist,
davon befreit sind und sie dies glaubhaft machen müssen, entweder durch den Schwerbehinderten-Ausweis, einen Allergie-Pass oder ein ärztliches Attest,
wenn es diesen Personenkreis gar nicht gibt ?
Oder muss es erst zu Erstickungserscheinungen kommen ?

Meine Bitte also an alle:

Wenn Euch jemand ohne Maske entgegen kommt, dann geht bitte davon aus,
dass er seine Gründe haben wird.
Ihr habt weder das Recht nach diesen Gründen zu fragen,
noch diese Menschen zu bepöbeln oder sie zu beleidigen;
noch nicht einmal das Recht, sie darauf hinzuweisen, denn
damit verteilt Ihr Schuldgefühle und ist das auch ein Fall
von Diskriminierung.

Die einzigen, die nach dem Attest fragen – und es sehen – dürfen,
sind autorisierte Personen des Gesundheitsamtes.
Wenn ihr das nicht zufällig seid und Euch entsprechend ausweisen könnt,
nehmt bitte zur Kenntnis, dass die Daten in der Maskenbefreiung, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Daten des Arztes unter den Datenschutz fallen.
In den Verordnungen steht lediglich, dass man die Berechtigung
von der Maskenpflicht befreit zu sein, glaubhaft machen muss.

Sprecht ihr masken-befreite Personen an und seid dazu NiCHT berechtigt,
müsst ihr mit einer Anzeige und einer Schadensersatz-Klage wegen
Diskriminierung rechnen, nicht unter € 10.000.

Kleiner Trost:

Die Renten sind heute nicht besonders hoch.
Für EU-Renten gilt das besonders.
Wenn Euch (Risiko-Gruppe) so etwas auch schon passiert ist oder noch passiert,
würde es doch Sinn machen, mit Diskriminierungs-Klagen die karge Rente aufzubessern.
.                                                                                                                                                 Ricarda

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Scholz – Bauernopfer der SPD

Schöne Einschätzung von Tichy. Es wird wohl sein letzter Gang werden, denn niemand will wirklich Scholz als Kanzler.

Wir werden niemals vergessen, dass Scholz es versäumt hat, Bossing bei der Mülle zur Chefsache zu machen. Er hat unsere Müllmänner mit ihren Problemen allein gelassen.

Drei Todesfälle gehen auf das Konto Bossing. Viele Müllmänner haben völlig verzweifelt vor mir gesessen, weil sie sich das Leben nehmen wollten.

Das ging Scholz am allerwertesten vorbei, genau wie seinem Senator Kerstan, den Aufsichtsräten von denen einige bei Verdi waren und den Verdi-Personalräten.

Inzwischen ist es zwar zu Personalwechseln gekommen und es ist relativ ruhig geworden. Aber wie Scholz sich als Bürgermeister aus der Verantwortung gestohlen, was ja fast schon zu seinem Markenzeichen geworden ist, werden wir im Wahlkampf immer wieder in Erinnerung bringen.

Dabei haben wir dann noch nicht über HSH Nordbank, Warburg, Wirecard und den G 20-Gipfel gesprochen.

Mit Scholz als Kanzlerkandidat geht die Rote Karte-Aktion in die nächste Runde.

Wir bleiben am Ball.

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Grote feiert Wiederwahl

Wenn du 30 Gäste einlädst zu einem Umtrunk und feierst deine Wiederwahl, ist das dann eine Feier? Für Tschentscher offensichtlich nicht.

Wenn man nicht auf einen Erfolg anstoßen will, lädt man sich doch nicht 30 Gäste ein, oder?

Es wird wohl Zeit, dass die 30 Gäste befragt werden.

Eine andere Frage ist, ob der Club 20457 dazu befragt werden muss, denn dem würden ja ggf. auch saftige Bußgelder drohen.

Auf Facebook schrieb ich:

Lass mal „Grote-Party“ machen! Danach hätten viele Gastwirte mit solchen Partys überleben können, auch auf St. Pauli. Auch viele kleine Theater, deren Zukunft jetzt ungewiss ist, hätten mit solchen geschlossenen Gesellschaften überlebt. Mancher runde Geburtstag, manches Jubiläum hätte stattfinden können. Und ganz ehrlich: dann hätten wir auch unseren Stammtisch Geborener Hamburger im Stehen stattfinden lassen können. Die Ausreden von Grote und Tschentscher gehen gar nicht!

Verklagt diese Leute auf Schadensersatz wegen der Umsatzeinbußen!

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Allgemeinbildung „CORONA“

Tiere, wie Hunde, Katzen, Pferde,
Rinder, Schweine, Tiger u.s.w.
werden bereits seit Jahren
mit Corona gegen Corona geimpft.

Natürlich wird dieser Impfstoff
auch in den Tieren wiedergefunden.
Das sollte JEDER Tierarzt wissen.
Ein Bank-Kaufmann muss das
nicht unbedingt wissen.

Ach ja, auch die Menschen (nicht ALLE) werden immer wieder
zu Grippe-Zeiten gegen Grippe geimpft; auch mit Corona-Viren
(Gleiches mit Gleichem bekämpfen).
Diese Abwehrstoffe sind es, die bei den TESTs entdeckt werden.
Also, ein ganz normaler Vorgang.

Ich denke, auch ein Bankkaufmann muss das nicht unbedingt wissen,
jedoch unser Gesundheits-Minister sollte es.

.  Karl-Peter – für mehr Menschlichkeit
.                           
– parteilos –

.

Grundlagen:
Die Wirkung von Gift als Gegengift
Inhalt und Wirkung von Grippe-Impfstoffen
(Gleiches mit gleichem bekämpfen).
Viren-Immunität entwickeln. 

 

 

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Dr. Anne Cyron – deutliche Worte zum Thema „CORONA“

Anne Cyron spricht aus, was viele denken:

Das Corona-Virus hat Politiker auf den Geschmack gebracht,
macht über die Bürger auszuüben und ihnen einen Maulkorb zu verpassen.

Man mag die AfD mögen oder nicht.
Da gibt es , wie in jeder Partei, Politiker, die man nicht gut findet.
Aber so deutlich und klar wie hier, habe ich bisher noch keinen Redebeitrag
zum Masken-Zwang gehört.

Die Rede wurde am 13.05.2020 im Bayerischen Landtag gehalten.
Ich, Ricarda, habe davon erst heute erfahren.

Schaut man nach Hamburg, wie heute Peter Tschentscher uns gnädig erlaubt,
uns nach dem Skandal von Andy Grote mit Zwangs-Maske und Abstand zu treffen,
dann wird es wohl Zeit eine Rede wie diese bekannter zu machen.

Inzwischen kursiert die Nachricht im Netz,
dass das Corona-Virus in Abwasser-Proben
aus Barcelona von März 2019 nachgewiesen wurde.

Heise schreibt dazu:

Die archivierten Proben aus 2018 und 2019 enthielten
bis auf eine Ausnahme keine Sars-CoV-2-Viren.
Proben vom 12. März 2019 waren jedoch positiv.
Das deute darauf hin, so die Wissenschaftler, dass das Virus
schon lange vor jedem Bericht über einen Covid-19-Fall
weltweit zirkulierte.

Barcelona sei ein Handes- und Geschäftszentrum sowie ein Ort,
an dem viele große Veranstaltungen stattfinden,
die Besucher aus aller Welt anziehen:

„Nichtsdestotrotz ist es wahrscheinlich, dass ähnliche Situationen
mit der unbemerkter Covid-19-Fälle Zirkulation in verschiedenen
anderen Teilen der Welt aufgetreten sein können.“

Peinlich für Tschentscher,
peinlich für Spahn und Merkel,
peinlich für die WHO, Drosten
und all´ die anderen, die sich verbissen
an ihre Corona-Pandemie klammern.

Fehler zuzugeben gehörte noch nie zur Stärke der Sozen
und auch Merkels Sache ist es nicht.

Der Kaiser ist schon lange nackt, will es aber nicht wahrhaben.
.                                                                                                     Ricarda

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Andy Grote – der dekadente Innensenator

Bürgermeister Olaf Scholz redete sich die Dinge schön :

00:01:30   –   13.07.2017

Innensenator Andy Grote traf sich mit 30 Personen zum Umtrunk,
weil er wieder zum Innensenator ernannt worden ist.

Das ist der Innensenator, der festgelegt hatte, dass sich Hamburger
nur mit 10 Personen aus zwei ( 2 ) Haushalten treffen dürfen.

Als das aufflog, hat er zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben,
aber ebenso wie Scholz redet er sich die Dinge schön.
Sozen-Tradition.

Nach der Rüge durch Bürgermeister Peter Tschentscher
wird nun einfach der Text den Verboten angepasst.

Die ursprüngliche Formulierung lautete:

Das Beisammensein im öffentlichen Raum ist nur
mit Personen aus dem eigenen Haushalt und
den Personen eines einzigen anderen Haushaltes gestattet.

Bei allen Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen
aus diesen Haushalten zusammenkommen.
Die Kontakt-Beschränkung gilt auch für die Gastronomie.“

Die angepasste Grote-Version,
um sein Handeln legitim erscheinen zu lassen
lautet dagegen:

„Grundlegende Kontakt-Beschränkungen gelten weiter.
Das Beisammensein im öffentlichen Raum ist nur
mit Personen aus dem eigenen Haushalt
und den Personen eines einzigen anderen Haushalts gestattet.

Bei allen Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen
aus diesen Haushalten zusammenkommen.
Die Kontakt-Beschränkung gilt auch für die Gastronomie,
wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
oder keine geeigneten Trennwände vorhanden sind.“

Quelle:  Welt

 

Abgesehen einmal davon, dass ich, Ricarda,
die Sozen schon lange nicht mehr für voll nehmen kann:
Wie dekadent ist das denn ?

Peter Tschentscher hat noch nicht einmal richtig angefangen, zu regieren,
da fliegt ihm sein Senat schon um die Ohren.
Verdient, ohne Frage.

Man muss die Meinung der Opposition in Sachen Corona nicht teilen,
aber was die Glaubwürdigkeit betrifft – wo er Recht hat, hat er Recht:
Grote ist nicht zu halten.

00:00:00 (ab 00:05:56) bis 00:10:15   –   25.06.2020

Die Senatskanzlei hält sich bedeckt.
Peter Tschentscher ebenfalls.

00:01:33   –  23.06.2020

Es muss nicht nur gegen Andy Grote ermittelt werden,
sondern auch gegen jene 30 Personen, die daran teilgenommen haben.
So jedenfalls wäre es jedem normalen Bürger ergangen.

Wie viele kleine Kneipen, Restaurants, Cafes und Bars hätten überleben können,
wenn die neue Grote-Version bekannt gewesen wäre?
Sie hätten ihren Betrieb einfach nur auf
Geschlossene Gesellschaft“ umstellen müssen.

So schreibt dann Abendblatt auch:

Innensenator muss sich am Donnerstag Fragen im Innenausschuss stellen.
Warum Gastronomen nun eine Klage gegen die Stadt prüfen.

Schick wäre es natürlich, wenn man Andy Grote in Regress nehmen könnte.
Wir brauchen Politiker-Haftung !
.                                                          Ricarda

 

… und was meint Justitius, der Zwillingsbruder von Justitia 
zur gesamten CORONA-Situation ?

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Nach Drosten kräht kein Hahn mehr


Christian Drosten hat es ja schon mal versucht,
wenn man seiner Biografie glauben schenkt.

Der Warner der Nation war gescheitert,
der böse Geist zurück in der Flasche.

Aber dann kam die Corona-Krise.

Alarmiert sprang er auf den Zug auf,
um sich endlich Gehör zu verschaffen.
Nein – Geld war nicht sein Ziel.

Kennt ihr das Brettspiel Karriere?
Da legt man vorher fest, womit man gewinnen will :
                                               Geld, Glück oder Ruhm.

Tja, Geld und Glück waren wohl nicht sein Ding.

Ruhm !   –  Wobei… –  der hat zwei Seiten.

Man kann der berühmteste Wohltäter aller Zeiten werden :
(Ziel von Bill Gates ?)
oder
als Massenmörder in die Geschichte eingehen
(Billy – the Kid).

Und Drosten ?

Christian Drosten hat den Zug verpasst.
Er ist abgefahren und Drosten hat es – wieder einmal – nicht gemerkt.
Eine bemitleidenswerte Figur.

Und weil er das ahnt, versucht er krampfhaft das Ding am Laufen zu halten
durch immer wieder neue Versuche der Verlängerung.

Das ist ungefähr so wie HSV ./. St. Pauli mit Endlosschleife.

Irgendwann pennen auch die letzten Fans ein und entscheiden sich für Borussia
oder Hertha oder … Hannover ?

Was macht ein Drosten, wenn er das realisiert ?
Warten auf die zweite , zehnte oder 100-ste Welle ?
Ich wette nicht !

Aber Drosten halte ich für suizidgefährdet.
WAS,  wenn sich die Medien für dieses arme … nicht mehr interessieren ?
.                                                                                                                          Ricarda

Was meint Justitius, der Zwillings-Bruder von Justitia
zu der gesamten „Corona-Kriese?:      HIER !

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5 G-Ausbau – Petitionsausschuss


Ich habe Post bekommen vom BUND Hamburg zur Petition:

AUSBAU DES 5G-MOBILFUNKNETZES IN HAMBURG STOPPEN

Darin heißt es:

im März informierten wir darüber, dass unsere Forderungen von der Hamburgischen Bürgerschaft an den Eingabenausschuss verwiesen wurden. Noch im März haben wir die Forderungen im Eingabenausschuss eingereicht aber leider bis zum heutigen Datum noch keinerlei Reaktionen erhalten. Corona-bedingt ist unser Thema wahrscheinlich weiter hinten auf der Agenda gelandet.


Der BUND klärt über die Gefahren auf für Kinder und Jugendliche, wenn Kitas und Schulen mit W-LAN ausgestattet werden Es gäbe Alternativen dazu. Darauf wird in einem Faltblatt hingewiesen.

Im Vortrag oben wird aufgezeigt, dass vor allen Dingen das Autonome Fahren (Auto-Industrie) und das Militär (Überwachung) Interesse daran hat, diese Form der Digitalisierung voran zu treiben, obwohl inzwischen nachgewiesen wurde, dass vor allen Dingen Hirntumore und Krebs Folgen davon sind. Als Alternative wird die Nutzung durch Licht aufgezeigt.

Der Vortrag ist zwar lang, es lohnt sich aber, sich die Zeit zu nehmen.

Die Bürger haben Angst vor einem Corona-Virus. Sie sollten viel mehr Angst vor dem Ausbau der neuen Techniken haben, die eingeführt werden, ohne erforscht zu sein.

Alle neuen Geräte werden künftig mit solchen Techniken ausgestattet, um miteinander zu kommunizieren – 24 Stunden – rund um die Uhr, mit der Folge einer entsprechenden Strahlenbelastung. Daher fordert Peter Hensinger uns auf: kauft solche Geräte nicht! Telefoniert, wenn möglich, über das Kabel und nicht über Handy und Smartphone. Tragt diese Geräte nicht am Körper und benutzt Headsets. Sorgt dafür, dass Kinder nicht bei euch sind und diesen Strahlen ausgesetzt werden.

Völlig unerforscht ist bisher, wie sich die Strahlen auf Insekten auswirken. Es ist möglich, dass die Zellen der Insekten massiv irritiert werden und ihren Tod verursachen. Ähnliches gilt für alte Menschen, deren Zellen sich gegen die Strahlen aufgrund der geringeren Abwehrkraft nicht schützen können.

Wir müssen Senioren nicht vor Viren schützen. Wir müssen sie vor der Zerstörung ihres Immunsystems schützen.

 

 

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Klassenprimus & Hasenfuß

Wurde der schleswig-holsteinische Ministerpräsident
in den Medien kürzlich als Klassenprimus betitelt
– durchaus treffend – weil er Merkel in vorauseilendem Gehorsam schon mal vorsorglich in den allerwertesten kriecht und hoffend auf ihr Wohlwollen seine Mitstreiter rügt, wenn sie es ihm nicht gleich tun, so zeichnet sich Tschentscher dadurch aus, dass er abwartet.

Tschentscher duckt sich und wartet  (nicht wie Merkel opportunistisch), sondern
eher sehr vorsichtig, wie ein Hase halt, der weiß, dass da oben die Mächtigeren warten,
mit denen er sich besser nicht anlegt.

Von einem echten Hamburger Bürgermeister würde ich erwarten,
dass die Hamburger Bürger im Fokus seines Interesses liegen.
Aber er ist halt Soze. Das sind die Globalisten, die die ganze Welt im Blick haben.
Alles soll mit allen abgestimmt sein.
Dabei wird übersehen, dass Hamburg eigen-staatlich ist.
Ein Bürgermeister wird von Hamburgern gewählt für Hamburg und für Hamburger.

Über Weil, der ja schon wegen VW im ständigen Interessenkonflikt lebt,
will ich mal hier gar nicht reden und Mecklenburg-Vorpommern hat es immerhin gewagt, die Einheimischen vor Ostsee-Urlaubern zu schützen.
Da scheint es noch so einen Rest Selbstbewusstsein zu geben.

Obwohl Hamburg gern Weltstadt wäre, Metropole, und sowohl Scholz,
als auch Tschentscher immer wieder Chicago zum Vorbild nehmen,
fahren sie gerade Hamburg an die Wand.
Als Kulturstadt, als Tourismusstadt, als Handelshafen…

Nach König Olaf kam Tschentscher, den keiner kannte,
zunächst wohltuend unauffällig rüber.
Er hat sogar die Bürgerschafts-Wahl gewonnen
– war ja auch sonst keiner da – keiner von Format.

Aber nun ist Hamburg – vorsichtig taktierend – das Schlusslicht.
Keine geöffneten Läden über 800 qm, keine offenen Spielplätze,
Wissenschafthörigkeit und Überängstlichkeit…

… ein Hasenfuß !

Aber braucht Hamburg einen Hasenfuß-Bürgermeister ?

Hat Olaf Scholz noch verkündet: „Wer Führung bestellt, bekommt sie auch.“
Die auch keiner so wollte; so scheint Tschentscher es allen Recht machen zu wollen.

Der Norden wird abgehängt.
Zwar sind die Wahlen grad vorbei, aber die nächsten kommen bestimmt (hoffentlich).

Wer kann Bürgermeister ?
.                                                 Ricarda für Hamburg

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1. Mai – Tag der Arbeit


Michael Mross  – Autor  &   Christian M. Hiß  – Rechtsanwalt

Christian Hiß sagt:
„Der Feiertag „1. Mai„, „Tag der Arbeit“ wurde von Hitler eingeführt. 

Das wäre ja mal ein Grund, ihn abzuschaffen, oder ?

In diesem Video geht er auch auf Art. 20 Abs 4 GG ein und bestätigt meine Meinung,
dass der Zeitpunkt Widerstand zu leisten, trotz der sehr willkürlichen Maßnahmen
der Regierung und der Unverhältnismäßigkeit in der Corona-Krise noch nicht erreicht ist, das wir das Recht der Verfassungsklage in der Hauptsache noch nicht ausgeschöpft haben. Die bisherigen Eilverfahren mögen Teilerfolge sein, bieten aber nicht die Rechtsgrundlage, die z. B. für Schadensersatz benötigt werden würde.

Der Tagesspiegel gibt ein längere Abhandlung zu dem Thema.
Etwas weiter holt Lehrer Schmidt aus:

und noch ein Erklär-Video:

und was erwartet uns heute?

Auch der NDR gibt eine Zusammenfassung zum 1. Mai.

Für mich selbst war der 1. Mai schon immer ein Tag der linken Chaoten,
der brennenden Autos und ein Tag, an dem Vorsicht geboten war,
um nicht versehentlich in Auseinandersetzungen hinein gezogen zu werden.

Ricarda

Anders ausgedrückt:
Ein Tag, an dem ich lieber zuhause bleibe.
Die Schanze jedenfalls habe ich immer gemieden.
Ich könnte auf diesen „Feiertag“ gut verzichten und
halte Klassenkampf auch nicht mehr für zeitgemäß.
Das gilt ganz besonders, wenn ich mir die heutigen „Arbeiter“
ansehe wie Olaf Scholz, Kevin Kühnert oder Martin Schulz u.a.
.                                                                                                     Ricarda

Siehe auch:   Karl-Peter´s Kommentar

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Verhältnismäßigkeit – Versammlungsverbot

Ich werde es nicht müde, darauf hinzuweisen,
dass die Maßnahmen der Regierung wegen
der Corona-Pandemie unverhältnismäßig ist.

Dafür habe ich im Netz inzwischen viele Beleidigungen ertragen von Menschen, die sich offensichtlich noch nie mit unserem Grundgesetz auseinander gesetzt haben.

Ich bin mit meiner Meinung nicht allein.
Immer mehr Menschen stehen auf und wehren sich
gegen die rechtswidrige Beschränkung unserer Grundrechte.

Gestern fand eine kurze Demonstration auf dem Hamburger Rathausmarkt statt.
Die Welt berichtet, dass Verwaltungsrechtler eine Demo angemeldet hatten,
die erste Instanz diese genehmigt hatte, die Stadt Hamburg dagegen vor ging und obsiegte. Die Demo dauerte von 17:45 Uhr bis 18:00 Uhr.  – Dann wurde sie aufgelöst.

Obwohl die Stadt das Recht hat, Demos auf dem Rathausmarkt zu verbieten,
gab es in der Vergangenheit zahlreiche Ausnahmen.
Der Senat stellt sich wieder einmal ein Armutszeugnis aus.
Damit ist das Problem der Frage der Verhältnismäßigkeit nicht aufgehoben,
sondern nur verschoben.

Der Widerstand wächst!

Immer mehr Menschen verstehen, dass Bürgern bewusst Angst gemacht wird.
Sie demonstrieren in vielen Teilen des Landes. Es kommt zu Petitionen,
Aufrufen, Spahn möge zurück treten und auch der Mittelstand hinterfragt zunehmend
die Maßnahmen.

Die Einseitigkeit der Pro-Merkel/Spahn-Experten und Löschungen von Meinungen anderer Experten auf YouTube, Sperren von Seiten und sogar Verhaftungen
und Einweisungen in die Psychiatrie führen nun dazu, dass der Widerstand konkrete Formen an nimmt.

Eine davon nennt sich direkt Widerstand 2020.
Sie beziehen sich natürlich auf Art. 20 Abs. 4 GG.

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Ich persönlich bin immer dafür den Rechtsweg auszuschöpfen und wünsche mir natürlich, dass die Verwaltungsrechtler diesen Weg beschreiten.

Sollte sich dabei herausstellen, dass die Maßnahmen der Regierung von Anfang an unverhältnismäßig waren und sind, Bestände für jeden, der deswegen einen Schaden erlitten hat grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch. Das würde teuer werden!

Daher befürchte ich, dass das Bundesverfassungsgericht herum lavieren wird.
Es hat ja schon lange nicht mehr die Qualität, die es vor der sogenannten Wiedervereinigung hatte.

Ich freue mich jedenfalls auf jenen Tag an dem Merkel, Spahn, Scholz, Tschentscher und wie sie alle heißen mögen, da stehen und jeder Bürger erkennt, „der Kaiser hat keine Kleider an“. Die ganze Corona-Pandemie hat nur in den Köpfen jener existiert, die an Macht-Sucht leiden und versuchen, unsere demokratischen Bürgerrechte einzuschränken. Dazu gehört natürlich auch unser Ex-Bürgermeister, der immer noch im Hintergrund die Fäden zieht.


gilt natürlich für Tschentscher genauso,
der jetzt den Schwarzen Peter hat.
.                                                    Ricarda

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Ken Jebsen im Gespräch mit Thorsten Schulte

Ich habe beide Bücher vom Silberjungen gelesen. Das erste Buch Kontrollverlust habe ich bei der Thalia gekauft, weil es im Regal stand. Sein zweites Buch wollte ich dort bestellen und im Computer war eingegeben, es sei noch nicht erschienen. Ich widersprach entschieden.  Das habe ich per Mail Thorsten Schulte mitgeteilt. Drei Wochen später bekam ich eine Mail, ich könne das Buch abholen, was ich auch tat.

Vorher habe ich jeden Monat mindestens ein Buch bei der Thalia gekauft, bin also Stammkunde. Ich lasse mir nicht gern vorschreiben, was ich lesen darf und was nicht. Diese Erfahrung mit der Thalia hat mir die Freude genommen, dort nach neuen Büchern zu stöbern. Nur mal so am Rande.

Obwohl mir in groben Zügen fast alles bekannt war, was angesprochen wird, hat mich doch interessiert, in welcher Beziehung Kaiser Wilhelm II zum Zaren und zu England stand. Ich bin also einige Jahre zurück gegangen und habe mich mit dem englischen Königshaus beschäftigt, mit Königin Viktoria, ihrem Mann und ihren Kindern, weil ich die tiefe Abneigung zum Kaiser verstehen wollte.

Danach habe ich mich mit seiner Abdankung beschäftigt, die so ja nie stattgefunden hat. Der Kaiser hat nicht abgedankt. Das haben die Sozen eingefädelt und verbreitet. Danach haben die Sozen die Macht übernommen und die Kommunisten ausgetrickst. Sie feiern sich dafür bis heute. Nach den Intriganten werden noch heute Straßen und Plätze benannt. Waren mir die Sozen bisher nur suspekt und sind sie mir nun zuwider.

Im nächsten Schritt habe ich mich dann mit dem Frauenwahlrecht befasst, der Einvernahme der Frauen durch die Sozen und dem Einzug in die Hamburger Bürgerschaft, aber auch mit den warnenden Stimmen der Bürgerlichen vor den Sozen. Erst dadurch habe ich verstanden, dass Sozialismus und Bürgertum unvereinbare Gegensätze sind, und dass es keine Versöhnung der Linken geben kann und wird, wie Sarah Wagenknecht sie fordert. Der Weg der Sozen ist von Verrat und Wortbruch geprägt bis in die heutige Zeit. Das spiegelt sich heute in den Wahlergebnissen wieder.

Geschichte ist nicht langweilig, sondern notwendig,
um die Gegenwart verstehen zu können.
.                                                                  Ricarda

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Merkel: Artig sein, dann dürft ihr wieder draußen spielen

„Heute ist Ostermontag und die Kanzlerin hat uns in ihrer Osterbotschaft
ja wie kleinen Kindern gesagt, dass wir über über Ostern schön brav sein sollen,
dann dürfen wir vielleicht im Ramadan ein wenig draußen spielen.“

Einige Bundesländer riegeln sich ab und weisen Menschen aus,
die dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben.

Touristen sind unerwünscht.   –  Was für eine Entwicklung !

Denken die Politiker eigentlich mal darüber nach,
dass es ein „nach Corona“ gibt?
Wenn man seine Gäste so unfreundlich behandelt,
warum sollten sie nach der Krise wiederkommen?
Das gilt übrigens auch im Kleinen.

Mir gehen grad die Sicherheitskräfte auf den Keks,
die vor einigen Supermärkten stehen, so gut wie kein deutsch sprechen
und schnauzen „Ausgang da„.
Sie genießen es offensichtlich Bio-Deutsche kommandieren zu können.
(Hinweis: Bio-Deutsche sind die, die schon länger hier leben).
Weil sich über diesen Umgang immer mehr Menschen aufgeregt haben,
habe ich die Gelegenheit beim Schopf gepackt und mit einer Führungskraft
von Edeka gesprochen:

Es dürfen nur ein Kunde pro 20 qm Ladenfläche im Laden sein,
sonst macht die Polizei den Laden dicht, und dann können wir
gar keine Lebensmittel mehr kaufen.
Warum sagt uns das niemand ?
Seitdem ich das weiß, habe ich Verständnis für die Sorgen der Händler.
Sie haben berechnet, wie viele Einkaufswagen nötig sind für ihre Ladenfläche
und haben den Überschuss weggeschlossen.

Eine Sicherheitsfirma überwacht per Klick,
wie viele Kunden rein oder raus gegangen sind.

Aber hätte man denen nicht vorher Benehmen beibringen können und ganze Sätze wie: „Bitte benutzen Sie nur diesen Eingang; der Ausgang befindet sich da drüben.“
oder: „Treten sie bitte noch einen Schritt zurück,“ statt „Abstand!!!
Ich finde es als Frau übrigens beunruhigend, wenn mein Einkauf
von muslimisch aussehenden Männern flankiert wird, die aussehen,
als wenn sie ihre freie Zeit mit Kampfsport verbringen.
Hätte man nicht freundliche Hostessen nehmen können,
die einem die Wartezeit mit einem Häppchen verkürzen?
Alternativ wäre ich auch mit einem Roboter einverstanden:


.                                                                Ricarda

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Politik rudert zurück – Widerstand wächst

Seit Jahrzehnten beobachten wir Entwicklungen, die als Verschwörungstheorie abgetan wurden. Ob die Neue-Welt-Ordnung, Bilderberger, 666, RFID, Bargeldabschaffung, das alles läuft einem im Internet ständig über den Weg. Und für Christen: es steht ja schon in der Offenbarung, dass niemand mehr zahlen kann, wenn er nicht das Zeichen an Hand oder Stirn hat. Erfüllt sich da womöglich eine Prophezeiung?

Oder hat der Bibeltext womöglich Politiker auf die Idee gebracht, die Weltherrschaft an sich zu reißen und das dumme Stimmvieh zu missbrauchen, zu zahlen und sich endlich still zu fügen?

Schäuble hielt seine Stunde wohl wieder einmal für gekommen (das wie vielte Mal?) und ist glücklicherweise wieder gescheitert. Eine Krise zu missbrauchen für eine Grundgesetzänderung geht scheinbar doch nicht so einfach, wie Gesetze vor leerem Parlament durchzuwinken.

Nachdem Bürger trotz Kontaktverbotes wegen der Rechtsverordnungen zur Corona-Krise protestiert haben, rudern nun auch andere zurück.

So erklärte Andy Grote zu prüfen, ob Mahnwachen denkbar seien. MOPO

Obwohl Tschentscher gestern mit keinem Wort darauf ein ging, dass in Niedersachsen das Kontaktverbot für verfassungswidrig erklärt wurde, (was für Niedersachsen gilt, gilt auch für die übrigen Bundesländer) und eine Rechtsanwältin bereits angekündigt hat, Verfassungsklage einzureichen, scheint bei unseren Politikern ganz allmählich der Groschen zu fallen.

Die Massenmanipulation mag bei fast allen Bürgern prima zu funktionieren. Einigen jedoch ist unsere Demokratie so wertvoll, dass sie erwägen gegen jeden Versuch, sie abzuschaffen, Widerstand leisten werden.

Einige sind gerade so richtig in ihrem Element!

Ob 80+er, die sich an die gute alte Zeit erinnern oder IM´s, denen grad das Herz übergeht…

Endlich dürfen sich Frauen maskieren, ohne vorherige Bekehrung zum Islam…

… und die Gutmenschen klatschen und nähen und haben ein neues Betätigungsfeld gefunden.

Corona sei Dank!

 

Wer in der Demokratie nach 1948 in der BRD sozialisiert wurde, hat das Grundgesetz schon mit der Einschulung verinnerlicht. Da wurde alles abgestimmt. Klassenarbeit schreiben? Drei Ja-Stimmen (Lehrerin und zwei Musterschüler) zwölf Nein-Stimmen (die wollten lieber Sport und Schulfrei) 18 Enthaltungen (die Mitläufer und Möglichmacher). Die vereinnahmte die Leherin für sich. „Nur 12 Gegenstimmen? Klar, dass du wieder dabei bist! Gib dir diesmal Mühe, sonst kommst du nie von der 5 runter.“

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht, wird Bertold Brecht zitiert. Unser Grundgesetz formuliert das etwas anders.

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes haben übrigens Ewigkeitscharakter und dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden.

Weder ein Virus, noch ein Schäuble, keine Merkel und kein Spahn werden uns unsere Bürgerrechte nehmen, auch nicht vorübergehend. Hoffen wir, dass das Verfassungsgericht das auch so sieht.

Auf die Normenkontrollklage dürfen wir gespannt sein.

Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Ich verbinde mit dieser Klage die Hoffnung, dass der Staat allen Schadensersatz leisten muss, die Verluste durch den shutdown erlitten haben, und zwar vollumfänglich.

Gespannt bin ich auch, ob am 1. Mai demonstriert wird oder unsere Arbeiter und Gewerkschaftler ängstlich zuhause bleiben werden.

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Corona – eine epidemische Massenhysterie

Wenn das stimmt, haben sich die Medien & Politiker lächerlich gemacht:

Eine sensationelle Sichtweise (Standpunkt).

In diesem Video wird gezeigt,

  1. dass alle Tests nicht den Standards  entsprechen.
    .
  2. Menschen, die positiv getestet wurden,
    mit Medikamenten behandelt wurden,
    die wahrscheinlich deren Tod verursacht haben
    und den derzeitigen Kontaktverboten praktisch jede Grundlage fehlt.

Bei den positiven Testergebnissen sollen
körpereigene Anteile irrtümlich für ein Virus gehalten
worden sein, die praktisch jedes Lebewesen zeitweilig hat.

Wir werden zunehmend von hysterischen Politikern und Medien regiert,
die jedes Maß und den gesunden Menschenverstand nicht besitzen und
in blinden Aktionismus verfallen.  – Sie nehmen sich nicht die erforderliche Zeit
und haben keinerlei Vertrauen in natürliche Prozesse der Selbstregulierung.
Dabei hat die Natur uns ein wunderbares Immunsystem geschenkt.

Die moderne Medizin verhindert – gesteuert durch Macht- und Profit-Interessen,
dass Menschen sich SELBST vertrauen und ihrem Immunsystem.

Glaubt diesen Habgierigen nicht !

Focus berichtet von einer 47-jährigen Frau, die unter klinischen Bedingungen dabei beobachtet wurde, wie das Immunsystem die Krankheit schrittweise heilt unter dem Titel:

Ganz ohne Medikamente:
Corona-Erkrankung heilt in den meisten Fällen von selbst aus

Lasst euch von der Hysterie nicht anstecken !

Vertraut auf Euren gesunden Menschenverstand
und eurem Bauchgefühl.

Vor diesem Hintergrund wirkt diese Meldung nur noch lächerlich:

Tiger im New Yorker Zoo infiziert

Ricarda

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Prof. Dr. Stefan Hockertz : Politik handelt unverhältnismäßig im Fall „Corona“

Prof. Dr. Stefan Hockertz  von der Uni-Klinik Hamburg  ( UKE ):

..  sagt Prof. Dr. Stefan Hockertz von der Uni-Klinik Hamburg.

Er wird sogar noch deutlicher:

1:59  Zahl der angesteckten um ein vielfaches höher, als das, was wir messen.

2:45  das ist unverhältnismäßigmaßlos und arrogant !

.                                                                                                                     Ohne Worte !

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Thomas Schäfer – Suizid? Warum?

Dr. Thomas Schäfer  T  (Staatsminister) (Finanzminister von Hessen)
Gestorben28. März 2020, Hessen

Seine letzte Rede :

Ein Mahner,  der mit beiden Beinen im Leben stand
und sich verpflichtet fühlte, Klartext zu sprechen,
auch darüber, dass die Richtung der Politik Generationen
über 100 Jahre zur Rückzahlung der Kredite verpflichten würde.

So jemand würde sich doch nicht das Leben nehmen, oder?

Was also ist Sonnabend passiert,
dass er sich entschloss einen Abschiedsbrief zu schreiben
und seinem Leben ein Ende zu setzen ?

Hat er noch einmal nachgerechnet und festgestellt,
dass – egal, wie er es dreht und wendet – die Gleichung nicht auf geht ?

Fand er kein Gehör bei jemandem,
der seine Rechnung gegengeprüft und bestätigt hat?

!

Hat Dr. Thomas Schäfer verstanden,
dass die Corona-Krise nicht die Ursache ist,
sondern nur das Mittel, um vom Finanz-Crash abzulenken,
und das er als Vollstrecker missbraucht wird ?
Hat er sich selbst aus der Gleichung genommen?

Mich hat dieser Fall sofort an den Fall Barschel erinnert.

Warum ?

Wusste Schäfer etwas, was wir nicht wissen – oder wir nicht wissen sollen ?
Hat Brüssel ihn allein gelassen ?

Sein Tod wirft mehr Fragen auf, als Antworten zur Verfügung stehen.

Die Beileidsbekundungen unserer Politiker tragen wenig zur Beruhigung bei.
Wenn Schäfer so unter Druck stand durch die Corona-Krise;
WER hat den Druck ausgeübt ?
Mir fallen da nicht so viele ein, die infrage kämen.

Ricarda

 

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Corona-Krise Tag 2 des Kontaktverbots

Künstler einzusperren hat noch nie funktioniert.
Die haben wohl so ein Kreativ-Automatik-Gen eingebaut.
Yared Dibaba hat ja gerade Uwe mit Freunden eröffnet.
Corona macht ihm derzeit einen Strich durch die Rechnung,
aber Yared wäre nicht Yared, wenn er das nicht als Herausforderung
verstehen würde und Schwupps haben wir Kulturona.

Was Yared kann, kann unsere Alex (Alexandra Kampmeier) schon lange.
Unsere große Märchenerzählerin hat sich Gedanken um die Lütten gemacht
und Schwupps haben wir :
Das Schlaraffenland, (Alexandra Kampmeier) und vieles mehr auf YouTube.

Auch Benita Brunnert hat ein neues Format.
auf YouTube.

Was lernen wir daraus?

Sperrt Künstler weg und gib ihnen Muße,
dann kommt die Muse und leistet ganze Arbeit.
.                                                                                     Ricarda

.
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Kontaktverbot Hamburg – Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung

zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg
durch vorübergehende Kontakt-Beschränkungen.

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ist hochinfektiös
und hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet.
Auch in Deutschland gibt es mittlerweile zahlreiche Fälle.

Die Erkrankung COVID-19 verläuft
in den meisten Fällen als grippaler Infekt
und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza)
klinisch nicht zu unterscheiden.
Deshalb sind präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Der Senat hat der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
mit Senatsbeschluss im Verfügungswege am 11. März 2020
die Zuständigkeit für den Erlass von Allgemeinverfügungen gemäß § 28 Absatz 1
des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
beim Menschen (Infektionsschutzgesetz –IfSG) zur Verhinderung der Verbreitung
des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID19 nach § 42 Satz 4 Bezirksverwaltungsgesetz
in Verbindung mit § 1 Absatz 4 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden übertragen.
In Erweiterung der Anordnungen der Allgemeinverfügung vom 15.03.2020
(Amtlicher Anzeiger 2020, S. 333) und vom 16.03.2020
(Amtlicher Anzeiger 2020, S. 336a) und vom 20.03.3030
trifft die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
im Einvernehmen und mit der Senatskanzlei für das gesamte Gebiet
der Freien und Hansestadt Hamburg folgende

Allgemeinverfügung

Die Anordnungen der Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus
in Hamburg – Ansammlungsverbot und Schließung von Gaststätten
für den Publikumsverkehr – vom 20.03.2020 werden aufgehoben und durch die nachfolgenden Anordnungen ersetzt:

2. Personen müssen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand
von 1,5 m zueinander einhalten, es sei denn, dass die örtlichen oder räumlichen
Verhältnisse dies nicht zulassen oder dass nachfolgend etwas anderes gestattet ist.

3. Der Aufenthalt für Personen im öffentlichen Raum ist nur alleine
sowie in Begleitung der Personen gestattet, die in derselben Wohnung
(Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben, oder in Begleitung
einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt.
Für diese Personen gilt das Abstandsgebot in Ziffer 2 nicht.
Hiervon abweichende Ansammlungen von Menschen an öffentlichen Orten,
sind untersagt, soweit es nachstehend nicht gesondert gestattet ist.

4. Abweichend von Ziffer 3  sind Ansammlungen von Personen
an öffentlichen Orten zulässig:

a) für die Berufsausübung im Sinne des Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz,
soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist,

b) für die Wahrnehmung der Aufgaben oder des Dienstes als Mitglied der Bürgerschaft,
als Mitglied des Senats, als Mitglied des Verfassungsgerichts,
als Mitglied eines Verfassungsorgans des Bundes oder anderer Länder,
als Beamtin oder Beamter, als Richterin oder Richter, als Mitglied einer Bezirksversammlung oder Deputation einer Behörde oder sonstiger
öffentlich-rechtlicher Gremien, als Mitglied des diplomatischen
oder konsularischen Corps sowie für die Wahrnehmung von Aufgaben
im Öffentlichen Dienst oder als Organ der Rechtspflege,

c) die sonstige Mitwirkung bei der Bewältigung der aktuellen Infektionslage
entsprechend der Mitwirkung beim Katastrophenschutz im Sinne von § 3
des Hamburgischen Katastrophenschutzgesetzes vom 16. Januar 1978
(HmbGVBl. S. 31), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 90),

d) für die Wahrnehmung von Aufgaben in Krankenhäusern,
medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen,
Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ärztlichen Praxen,
Praxen der Physiotherapie oder der Anschlussheilbehandlung,
anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Apotheken und
Sanitätshäusern, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe,
sozialen Hilfs- und Beratungseinrichtungen sowie veterinär-
medizinischen Einrichtungen, soweit der Besuch nicht gesondert eingeschränkt ist,

e) in Gerichten und Behörden oder bei anderen Hoheitsträgern
sowie in anderen Stellen oder Einrichtungen,
die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen,
soweit diese nicht gesondert eingeschränkt sind
oder diese nicht für den Zutritt durch Nichtbedienstete gesperrt sind,

f) für die Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse,
Rundfunk, Film und anderen Medien.

5. Der Betrieb von Gewerben, die Dienstleistungen
im Bereich der Körperpflege
anbieten
(Friseure, Kosmetikstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe)
ist untersagt.
Dies gilt nicht für medizinisch notwendige Dienstleistungen
und Dienstleistungen im Sinne von Ziffer 4 Buchstabe d).

6. Abweichend von Ziffer 3 sind Ansammlungen von Personen
an öffentlichen Orten zulässig, wenn diese im Zusammenhang
mit der Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen
des täglichen Bedarfs in den folgenden
Betrieben und Einrichtungen stehen:
a) Einzelhandel für Lebensmittel,
b) Wochenmärkte,
c) Abhol- und Lieferdienste,
d) Getränkemärkte,
e) Apotheken,
f) Sanitätshäuser,
g) Drogerien,
h) Tankstellen,
i) Banken und Sparkassen,
j) Poststellen,
k) Reinigungen,
l) Waschsalons,
m) Zeitungsverkauf,
n) Bau-, Gartenbaubedarfsmärkte,
o) Tierbedarfsmärkte sowie
p) der Großhandel
q) Reparaturbetriebe für Fahrzeuge einschließlich Fahrrädern,
r) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, soweit dies nicht gesondert
eingeschränkt ist.

Soweit die räumlichen Bedingungen und die Art des Betriebs
oder der Dienstleistung es zulassen, müssen die hierbei
anwesenden Personen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten.
Dies gilt nicht für Personen,
die in der gleichen Wohnung (Art. 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben.

7. Abweichend von Ziffer 3 sind Ansammlungen zulässig, wenn diese bei der Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs entstehen. Soweit die räumlichen Verhältnisse es zulassen, müssen Personen einen Mindestabstand von
1,5 m zueinander einhalten. Dies gilt nicht für Personen, die in der gleichen
Wohnung (Art. 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben.

8. Abweichend von Ziffer 3 sind Ansammlungen von Personen an öffentlichen Orten zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit der Versorgung von anderen,
hilfebedürftigen Personen mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des
täglichen Bedarfs im Sinne der Nummer 4 stehen, soweit diese nicht gesondert
eingeschränkt ist.

9. Abweichend von Ziffer 3 sind Ansammlungen von Personen an öffentlichen Orten zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit der Betreuung von hilfebedürftigen Personen stehen, wenn diese nicht anders möglich ist und soweit diese
nicht gesondert eingeschränkt ist.

10. Abweichend von Ziffer 3 sind Ansammlungen von Personen
an öffentlichen Orten zulässig,
wenn diese im Zusammenhang mit dem Besuch von Schulen,
Kindertagesstätten oder anderen Betreuungseinrichtungen
einschließlich der privat organisierten Betreuung in Kleingruppen,
sowie der Begleitung und Abholung von Kindern und Jugendlichen zu oder von diesen Einrichtungen stehen, soweit der Besuch nicht gesondert eingeschränkt ist.

11. Abweichend von Ziffer 3 sind Ansammlungen von Personen
an privaten und öffentlichen Orten für die Teilnahme an Bestattungen
und Trauerfeiern im engen familiären Kreis zulässig, soweit diese nicht
gesondert eingeschränkt sind.

12. Die Zubereitung und der Verzehr von Speisen
an öffentlichen Orten sind untersagt.
Dies gilt insbesondere für das Grillen und Picknicken.
Dies gilt nicht, wenn einer Person aufgrund
bestehender Wohnungslosigkeit eine Wohnung oder
eine andere Unterkunft, insbesondere in Wohnunterkünften
zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung, nicht zur Verfügung steht.

13. Verkaufsstände auf Wochenmärkten sind nur zulässig,
soweit sie Lebensmittel
oder Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
Soweit die räumlichen Bedingungen es zulassen, müssen die hierbei anwesenden Personen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten.
Dies gilt nicht für Personen, die in der gleichen Wohnung
(Art. 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben.

14. Der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998
(BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes
vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420), wird untersagt.

Das gilt auch für Speiselokale und Betriebe, in denen Speisen zum Verzehr
an Ort und Stelle abgegeben werden, Personalrestaurants, Kantinen sowie
Speiselokale im Beherbergungsgewerbe (wie beispielsweise Hotelrestaurants).
Nicht-öffentlich zugängliche Personalrestaurants und Kantinen können,
sofern dies zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist, betrieben werden,
sofern ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Tischen gewährleistet ist.

Ausgenommen von der Untersagung bleibt die Auslieferung von Speisen
und
Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen.
Auch hierbei ist ein Mindestabstand von 1,5 m zueinander einzuhalten.
Dies gilt nicht für Personen, die in der gleichen Wohnung
(Art. 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben.

Die Speisen und Getränke dürfen nicht in der Öffentlichkeit verzehrt werden.
Dies gilt nicht, wenn einer Person aufgrund bestehender Wohnungslosigkeit eine Wohnung oder eine andere Unterkunft, insbesondere in Wohnunterkünften zur öffentlichrechtlichen Unterbringung, nicht zur Verfügung steht.

15. Die Veranstaltung von Feierlichkeiten
in Wohnungen oder anderen nicht-öffentlichen Orten ist untersagt.

16. Soweit die Allgemeinverfügungen vom 15. März 2020 und vom 16. März 2020
von den vorstehenden Anordnungen abweichende Regelungen enthalten,
gehen die vorstehenden Anordnungen den Allgemeinverfügungen
vom 15. März 2020 und vom 16. März 2020 vor.

17. Diese Anordnungen sind gemäß § 28 Absatz 3 i.V. m. § 16 Absatz 8 IfSG
sofort vollziehbar.

18. Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz durch Zugänglichmachung im Internet öffentlich
bekannt gegeben.
Es wird bestimmt, dass sie mit der Zugänglichmachung im Internet
als bekanntgegeben gilt (§ 41 Abs. 4 Satz 7 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz) und zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt.

19. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 5. April 2020.

20. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung
gegen die vorstehenden Anordnungen gemäß
§ 75 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 IfSG wird hingewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Behörde für Gesundheit
und Verbraucherschutz – Amt für Gesundheit – einzulegen.
Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 28 Absatz 3
in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung.

Begründung

Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten
beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und
ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde
Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl
von Menschen beschränken oder verbieten, die eine Verbreitung
von Krankheitserregern begünstigen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen)
z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch
infizierte Personen kann es bei Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit
zu einer Vielzahl von Übertragungen kommen.

Die nunmehr weitergehenden Beschränkungen
sind angesichts der Entwicklung
der Epidemie erforderlich,
um die Ausweitung zu verzögern, damit das Gesundheitswesen zu entlasten und somit die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten, aber auch sonstiger Krankheitsfälle bereit zu halten.

Die vorgesehenen Ausnahmen dienen der freien Berufsausübung,
der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen,
der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems,
der freien Berichterstattung der Medien sowie dem Schutz der Familie.

Die Beschränkungen sind geboten und verbunden
mit den Ausnahmeregelungen auch verhältnismäßig.

Nach der aktuellen Erkenntnislage muss davon ausgegangen werden,
dass keine Schutzmaßnahmen getroffen werden können, die gleich
effektiv, aber weniger eingriffsintensiv sind.
Hamburg, den 22. März 2020
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Quelle:
2020-03-22-sk-download-allgemeinverfuegung

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Corona-Krise – der Notstand

Ich mag Henrik Broder und seine Art.

Wie viele habe natürlich auch ich viele Videos und Nachrichten verfolgt und mich gefragt, welche Auswirkungen die Entscheidungen der Politik auf mich und mein Leben haben werden.

Eine positive Auswirkung spüre ich deutlich:
Es donnern nicht alle drei Minuten Flugzeuge bis Mitternacht über unser Haus.
Das wirkt sich auf meinen Schlaf aus.

Die Entscheidung der Regierung finde ich nicht verhältnismäßig
und habe für diese Sichtweise bereits so manchen Shitstorm kassiert.

Was ich aber insbesondere vermisse,
sind die Rechen-Kunststückchen unserer Politiker.
Es sind ja bereits die ersten Infizierten genesen.
Die kommen in der Gleichung gar nicht vor.
Warum werden diese Bürger ebenfalls mit einem Kontaktverbot belegt,
obwohl sie niemanden mehr anstecken können?
Wären nicht gerade sie geeignet, den Laden am laufen zu halten?

Ich bin aber zuversichtlich, dass auch unsere Politik von der Praxis eingeholt wird.
Da muss wohl noch einmal gründlich nachgebessert werden.

Was ich auch vermisse, ist eine Organisation, die diese Entscheidung
vor das Bundesverfassungsgericht bringt, um gerade die Verhältnismäßigkeit
prüfen zu lassen.
Sämtliche Bürger unter den Generalverdacht zu stellen Ansteckungs-Verdächtige zu sein,
ohne jeden konkreten Bezug zu Infizierten, halte ich für bedenklich.
.                                                                                                                   Ricarda

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Coronavirus – die Patentlösung

In jeder Krise liegt die Chance zur Veränderung.
Wir sind kreativ.

Surrogates liegen noch in weiter Ferne – … oder doch nicht ?

Viele gehen gerade ins Home-Office.
Warum nicht mit Avatar ?
Wir schlucken Vitamine, treffen sich in der Telko oder im Hangout,
bestellen alles, was sie brauchen bei Amazon…

Wer braucht da noch persönliche Kontakte ?
Und wenn Kontakte, dann bitte vorher desinfizieren,
Schutzkleidung an und Abstand halten.

Soziale Kontakte vermeiden, heißt die Strategie.
Ob das funktionieren kann ?

Damit wird das Problem nur verschoben, aber nicht beseitigt.
Wenn unser Immunsystem nicht lernt, holt uns der Virus irgendwann ein,
es sei denn, wir eliminieren ihn komplett.

Wir beobachten ES weiter !
.                                         Ricarda  

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Corona-Virus mit Nebenwirkungen

Wer hätte das gedacht ?

Das Corona-Virus beschleunigt die Digitalisierung.

Worum Arbeitnehmer bisher oft vergeblich gekämpft haben,
wird scheinbar über Nacht Wirklichkeit.

Auch XING schickt seine Mitarbeiter ins Home-Office
und folgt damit dem Beispiel der großen Player,
wie manager-magazin berichtet:

Home-Office:   Tech-Unternehmen im Vorteil

Die New Work SE ist dem Sprecher zufolge optimistisch,
trotz Homeoffice den Betrieb aufrecht zu erhalten.
„Wir sind es gewohnt , überall zu arbeiten.
Wir können damit deutlich einfacher umgehen
als zum Beispiel ein produzierender Betrieb“, sagte der Sprecher.

Nun bekommt das Home-Office also seine Probe auf Praxis-Tauglichkeit im großen Stil. Wenn sich das bewährt, können sich vielleicht viele, die sich einen solchen Arbeitsplatz wünschen, hoffen. Auch für Betriebs- und Personalräte ist das eine spannende Erfahrung.

Wie wird sich das auf den Kostenfaktor Reinigungspersonal auswirken,
wenn niemand die Räume verschmutzt ?
Ich sehe schon die Sanierer unter den Chefetagen mit gezücktem Rotstift.
Wie wirkt sich Corona auf die Heizkosten aus ?
Braucht es in den Büros überhaupt eine Sauerstoff-Zirkulation ?
Wie viel geringer ist der Verbrauch an Klo-Papier, Seife und Desinfektionsmitteln? Können diese Kosten komplett gespart werden oder muss der Home-Office-Mitarbeiter nun eine Pauschale für zuhause erhalten ?
Er geht ja auch während der Heim-Arbeitszeit mal zum Klo oder macht Pause.

Bricht dank Corona-Virus nun eine neue – längst überfällige – Ära an ?

Wie wichtig sind persönliche Kontakte überhaupt ?
Wirken sie sich auf die vertrauliche Zusammenarbeit aus,
weil die Raucher-Pausen wegfallen, man dem Kollegen nicht mehr an sieht,
wo der Schuh drückt oder lässt sich das noch über Video-Konferenzen kompensieren?

Wir kennen diese Veränderungen bereits,
wenn jemand in den Außendienst geht
und dem Team nur noch laut Organigramm angehört.

Es dürfte jedenfalls eine spannende Erfahrung sein – für die Arbeitnehmer,
aber auch für die Chefs.

Was werden sie daraus lernen ?
.                                                      Ricarda 

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Mike Mohring im Interview

Mike Mohring  bestätigt hier, was ich vermutet habe:
Die Wahl von Thomas Kemmerich war mit Lindner abgestimmt.
Erst als sich alle Welt darüber aufgeregt hat, dass er die Wahl
auch tatsächlich angenommen hat, fiel ihm Lindner in den Rücken.

Ganz nebenbei, ich war sehr geneigt,
Frau Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
mit meiner Stimme über die 5 %-Hürde zu helfen,
habe aber wegen Lindner davon Abstand genommen.

Ich mag solche Dolchstoßlegenden nicht !
Frau Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
kann nichts dafür, außer, dass ich nie begreifen werde,
nach welchen Kriterien die FDP die Männer
(aus meiner Sicht falscher Begriff für diese Typen)
an der Spitze wählt.

Die CDU macht es aber nicht besser.
Gute Leute werden entsorgt !
Was Mohring aus meiner Sicht völlig falsch eingeschätzt hat,
ist die „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan“-Mentalität in der CDU
(natürlich auch anderswo).
Auch die Idee ehemalige CDU-Mitglieder zur Mitte zurück zu holen,
halte ich für weltfremd.
Wer einer Partei einmal den Rücken gekehrt hat aus Unzufriedenheit,
wird selten wieder zurück kommen.  – Es hat ja Gründe gegeben, zu gehen.
Und dieser Grund hat bei der CDU einen Namen: Merkel !

Wünschen wir ihm eine gute Zeit „nach“ Merkel.
Irgendwann muss die ja auch mal kommen.
Alles andere wäre ja ein Alptraum.

Hier hat sich ein Verstorbener einen Scherz erlaubt.
Bei Merkel wäre ich mir nicht sicher.
.                                                            Ricarda 

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