Genitalverstümmelung ./. Recht auf körperliche Unversehrtheit

Wir schreiben den 11. Oktober 2017.

Der Hohn Berliner Richter titelt heute der hdp.

Ein 7jähriger Junge wurde ohne Betäubung beschnitten und der Richter bestraft die Täter nur mit einer geringen Geldstrafe.

Die ausführende Person war kein Arzt,
die Operation fand in keinem sterilen Umfeld statt,
der Junge wurde nicht betäubt
und es lag kein Einverständnis beider Sorgeberechtigten vor.

und weiter:

Ein weiterer Schlag ins Gesicht der Betroffenen ist die geringe zu zahlende Summe:
.                                                             1250,– €
für monatelange Schmerzen und den lebenslangen Verlust der erogensten Zone
des eigenen Genitals?

Das ist nicht etwa in Afrika passiert, sondern in Berlin !
Es sei eben Sitte in der Kultur, begründete das Gericht die milde Entscheidung.

Wir brauchen dringend ein anderes Verständnis für Kinderrechte.
Kulturelle oder religiöse Sichtweisen der Eltern müssen zwingend nachrangig sein.
Das Grundgesetz behandelt diese Rechte auch so schon durch die Reihenfolge der Artikel. Unverständlich, dass Gerichte das nicht berücksichtigen.

Es dürfte aber wohl eher den Erfahrungen in Deutschland während des 3. Reichs geschuldet sein.  –  Zeitgemäß ist diese Sichtweise nicht mehr.

Wo bleibt der Aufschrei der jungen Politiker ?
Wann beginnt die junge Generation endlich,
gegen die Alten aufzubegehren und sich schützend vor die Kinder zu stellen ?

Wenn es um Tierschutz und Veganismus geht, tun sie es doch auch.

Wünschenswert fände ich, wenn Opfern von Beschneidung eine lebenslange Rente
in angemessener Höhe (zu zahlen von den Tätern)
zugesprochen würde, für den Verlust an Lebensqualität.
Ricarda
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