Andrea Nahles wird zitiert mit:
„Die SPD steht für ein Recht auf Arbeit
– und nicht für bezahltes Nichts-TUN“
. Welt
Abgesehen einmal davon, dass die Sozen das Bedingungslose Grundeinkommen
bis HEUTE nicht verstanden haben, weil sie sich nie ernsthaft damit beschäftigt haben. Was ist denn bitte: bezahltes Nichtstun ?
Sie meint wahrscheinlich unsere Politiker,
die Sitzungsgelder kassieren, ohne anwesend zu sein,
wie diesen hier, oder ?
Obwohl auch ich ehrenamtlich tätig bin, wünsche ich unseren Politikern
einfach mal, dass alle Ehrenamtlichen streiken.
Unser Staat würde alt aussehen.
Lächerlich finde ich alle Veranstaltungen, bei denen Ehrenamtliche
eine Urkunde oder einen Orden erhalten für ihre jahrelangen Tätigkeiten.
Damit können sie dann ihre Wände schmücken
oder sich wie ein Weihnachtsbaum behängen.
Wie viel sinnvoller wäre es, besonders in sozialen Bereichen wie Pflege, Nachbarschaftshilfe, Tafeln oder Obdachlosenhilfe Arbeitsplätze zu schaffen.
Von Lametta wird man nämlich nicht satt !
Es sind übrigens gerade Hartz IV-Empfänger, die sich gegenseitig helfen,
kleine Besorgungen erledigen, auf die Kinder von Nachbarn aufpassen
oder nach der betagten Nachbarin sehen.
Nichtstun ? – Was ist das überhaupt ?
Die Sozen sind leider ideologisch verblendet.
Lohnarbeit ist ihr Goldenes Kalb;
gefolgt von Vollzeit-Beschäftigung,
die es nie gegeben hat und auch nie geben wird.
Nur etwa 40 % der Bürger erhält sein Einkommen durch Lohnarbeit.
Kinder, Rentner, Behinderte und Arbeitslose haben andere Einkommen,
… Aktionäre auch.
Und was das Recht auf Arbeit betrifft,
daraus haben die Sozen inzwischen
die Pflicht zur Arbeit gemacht, trotz:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
frei zu wählen.
Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden,
außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen,
für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit
ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.. Ricarda
.
.
.
: