Die Sorge, dass unsere Politiker allzu viel Lust an der Macht haben, ja geradezu in einem Machtrausch sind und sich an ihre Macht klammern wie Süchtige, teile ich.
Dazu zähle ich unsere derzeitige Regierung in Berlin und alle Ministerpräsidenten.
Ich wäre nicht einmal überrascht, wenn die Bundestagswahl verschoben oder gleich ersatzlos gestrichen würde. Für das Festhalten an den Corona-Maßnahmen fehlt jede juristische Grundlage.
Das Bundesverfassungsgericht hätte den Irrsinn längst beenden müssen, duckt sich aber weg. Ewig werden sie das nicht fortsetzen können. Und dann ergeht es Deutschland womöglich wie Spanien. Beck
Spanien: Ausgangssperre 2020 verfassungswidrig
Das spanische Verfassungsgericht hat die zu Beginn der Corona-Pandemie von März bis Mai 2020 angeordnete ganztägige Ausgehsperre für verfassungswidrig erklärt. Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft, berichteten spanische Medien unter Berufung auf Informationen aus dem Gerichtshof. Es könnte nun zu einer Welle von Schadensersatzklagen kommen.
Danach kann dort nun jeder, der gezwungen wurde zuhause zu bleiben Schadensersatz verlangen und jeder, der ein Bußgeld gezahlt hat, kann es zurück verlangen.
Das wünsche ich mir natürlich auch für Deutschland und wenn unser Bundesverfassungsgericht alles weiter aussitzt, kommt der Hammer womöglich vom EuGH.