neue Verfassung – Artikel 3 – Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot

Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot

(1)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2)Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Sie erhalten gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ungleichbehandlungen werden mit einem Ordnungsgeld bis € 250.000 bestraft. Menschen werden in allen Bundesländern gleich entlohnt.

(3)Niemand darf diskriminiert werden. Näheres regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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