neue Verfassung – Artikel 10 – Obdach

Obdach

(1)Jeder Mensch hat das Recht auf Obdach und eine Grundversorgung an Nahrung, Hygiene, medizinischer Versorgung und Kleidung. Deutschland hält ausreichend Unterkünfte vor. Für Wechselfälle des Lebens (Trennung, Räumungsklage u. ä.)
stehen Sofort-Unterkünfte bereit.

(2)Ist ein Mensch obdachlos, spielt die Frage der Schuld oder Eigenverantwortung keine Rolle. Der Mensch braucht zunächst ein Obdach, danach können die Ursachen geklärt werden

(3)Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen sollte Obdachlosigkeit nicht mehr vorkommen müssen. Findet jemand trotz des Bedingungslosen Grundeinkommens kein Obdach, erhält er Beistand bei der Bewältigung seines Alltags. Liegt der Obdachlosigkeit eine Suchterkrankung, eine Depression oder eine andere Erkrankung zugrunde, kann ein Betreuer beauftragt werden, bis der Mensch wieder in der Lage ist, sein Leben zu bewältigen.

(4)Der Staat setzt ziviles Personal ein, um Gespräche mit Obdachlosen zu führen.
Dieses Personal ist auch zuständig für Bettler.
Es ist berechtigt zu verlangen, dass sich diese Menschen ausweisen.
Polizeieinsätze sollten vermieden werden.
Das gilt besonders, wenn es sich bei den bettelnden Menschen um Kinder handelt.

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Eine Antwort zu neue Verfassung – Artikel 10 – Obdach

  1. Martin Mamon sagt:

    Und wer Krank oder Süchtig ist entscheiden die Prediger des Humanismus, Doktoren und Proffessoren? Ihr meint Deutschland zu erneuern in dem ihr Begrifflichkeiten auswechselt!
    Die Denke, die geistige Suppe des Wirtschaftens, Sparens und der politischen Korrektheit müssen durchbrochen werden um Deutschland lebenswert werden zu lassen.

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