Covid Impfstoffe – Zelllinie eines 1973 abgetriebenen Mädchens

CoV-Impfung:
Bischof äußert moralische Bedenken

Bei einem der bisher vielversprechendsten Impfstoff-Kandidaten
stelle sich das Problem, dass er auf Zelllinien eines abgetriebenen Fötus
zurückgehe. Das hat der Erzbischof von Sydney, Anthony Fisher kritisiert.

Angesichts der voranschreitenden Forschung von mehreren möglichen Impfstoffen
gegen Covid-19 äußerten Bischöfe in Australien und Großbritannien Bedenken.
Es sei wichtig, einen „ethisch unumstrittenen“ Impfstoff verfügbar zu machen,
falls dies möglich sei, erklärte Fisher laut Angaben der englischsprachigen Ausgabe
von Vatican News (Dienstag) in der Zeitschrift „The Catholic Weekly“.

Für den Covid-19-Impfstoff des Pharmakonzerns AstraZeneca in Zusammenarbeit
mit der Oxford University laufen derzeit bereits groß angelegte klinische Studien am Menschen.

Laut in der Zeitschrift „The Lancet“ veröffentlichten Ergebnissen dürfte der Impfstoff
bei den Teilnehmern starke Immunreaktionen hervorrufen.

Zellen eines 1973 abgetriebenen Mädchens

Zurück geht er allerdings auf eine Zelllinie (HEK-293),
die aus embryonalen Nierenzellen eines im Jahr 1973
abgetriebenen Mädchens gezüchtet und dann klinisch
reproduziert wurde.

U. a. die australische Regierung hat kürzlich eine Absichtserklärung
zur Herstellung dieses Impfstoffs unterzeichnet, sollte sich dieser
als erfolgreich erweisen.

Erzbischof von Sydney, Anthony Fisher
Reuters//Daniel Munoz

Erzbischof Anthony Fisher äußert moralische Bedenken zu Impfstoffen
mit Zellmaterial aus Föten

Erzbischof Fisher rief in Erinnerung, dass die WHO bislang
insgesamt 167 Impfstoffkandidaten für Covid-19 identifiziert habe,
von denen sich 29 bereits in der klinischen Erprobung befinden.

Die Regierungen sollten sich auf die „ethisch unumstrittenen Kandidaten“
fokussieren, um keine moralischen Bedenken hervorzurufen.

Menschen hätten ein Recht auf Wahlmöglichkeiten.

Die Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes könne ethisch vertretbar sein,
wenn es keinerlei Alternativen zur Herstellung geben würde.
„Dies zu tun, hieße nicht, bei Abtreibungen in der Vergangenheit oder in der Zukunft
zu kooperieren.“
                  Dennoch zeigt sich Fisher darüber „zutiefst beunruhigt“.

Englische Bischöfe hoffen auf „ethische Beschaffung“

Bereits Ende Juli hatten sich zwei katholische Bischöfe Englands,
die in ihrer Bischofskonferenz für die Bereiche Gesundheit und
Lebensschutz zuständig sind, zu der Problematik geäußert.

Die katholische Kirche unterstütze die Entwicklung von Impfungen
zum Schutz der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, schrieben
die Bischöfe Paul Mason und John Sherrington.

Die dabei verwendeten embryonalen Zelllinie könnten für Katholiken
ein „Dilemma“ darstellen, es gelte jedoch zwischen gegenwärtiger
„unethischer“ Beschaffung von Impfstoffen und der Verwendung
historischer Zelllinien zu unterscheiden.

Auch Mason und Sherrington hofften dabei auf die Möglichkeit
einer „ethischen Beschaffung“ eines Impfstoffes.

Die britischen Bischöfe zitierten auch eine Mitteilung der Päpstlichen Akademie
für das Leben aus dem Jahr 2017.
Dabei wird kirchlicher-seits festgestellt, dass alle klinisch empfohlenen Impfungen
mit gutem Gewissen verwendet werden können und dass die Verwendung solcher
Impfstoffe nicht irgendeine Art von Zusammenarbeit mit dem freiwilligen
Schwangerschaftsabbruch bedeutet.

religion.ORF.at/KAP

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Hat irgendwer darüber etwas in Deutschland gelesen ?

Haben Spahn oder Lauterbach darüber aufgeklärt ?

Haben Ärzte das vor einer Impfung getan ?

Und wenn sie es nicht getan haben, welche Haftungsansprüche
ergeben sich daraus für Bürger, die sich arglos haben impfen lassen ?

Auch das gehört unbedingt zu
einer Corona-Aufarbeitung !

Mir, Ricarda, ist persönlich bekannt, dass es Zeugen Jehovas gegeben hat,
denen Ärzte heimlich Blut gegeben haben, obwohl sie vorher versprochen hatten,
es nicht zu tun.  – Einer von ihnen hat sich das Leben genommen, als es heraus kam.

Streng gläubigen Menschen die Möglichkeit zu geben,
ein solches Produkt nicht zu nehmen gehört unbedingt zu Art. 4 GG.

Politiker haben nicht zu entscheiden, ob ein Mensch
etwas mit seiner Glaubensüberzeugung vereinbaren kann
oder seiner Weltanschauung, oder nicht.
Das ist das Grundrecht jedes einzelnen Bürgers.

Margit Ricarda Rolf

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