Rechtswidrig ist rechtswidrig!

Dumm gelaufen für Merkel !

Der Richter stellte fest, dass
seiner Meinung nach
die Corona-Schutzverordnung
ohne rechtliche Grundlage

erlassen wurde – vorbei am Souverän,
ohne Parlamentsvorbehalt.
Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle
als „Lehre aus 1933“ vorgesehen worden.

Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar
und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung
vor einer schweren Krankheit schützen.

Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig,  entschied der Richter,
um mit „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“,
den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.

Der ganze Text:

Historischer Freispruch in Corona-Prozess
mit bundesweiter Signalwirkung !

Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020,
Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20

Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt,
bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde,
an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkel-Deutschland
zusammen gestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen
die zu diesem Zeitpunkt gültige Corona-Schutzverordnung NRW.
Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Corona-Schutzverordnung
ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde – vorbei am Souverän, ohne
Parlamentsvorbehalt.

Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle
als „Lehre aus 1933“ vorgesehen worden.
Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar
und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer
schweren Krankheit schützen.

Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit „Souverän ist,
wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde
zum OLG Hamm einlegen.“

https://www.ag-dortmund.nrw.de
(Verhandlung um 12.30 Uhr)

Anmerkung Rechtsanwalt Haintz:
Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, dennoch hat es eine große Signalwirkung, da erst-malig ein deutsches Gericht geurteilt hat, dass bei „Corona-Grundrechtseingriffen“ das Parlament zu entscheiden hat, nicht der Verordnungsgeber.

Ich habe mir eben das Urteil aus unmittelbarer Quelle bestätigen lassen,
es wurde so verkündet und auch so begründet wie oben (Vom Betroffenen) ausgeführt.

Ich bitte alle Pressevertreter beim Amtsgericht Dortmund anzurufen und den Sachverhalt / die Urteilsgründe etc. zu erfragen. Der Pressesprecher des Amtsgerichts Dortmund saß bei Urteilsverkündung im Gerichtssaal.

https://www.ag-dortmund.nrw.de/behoerde/presse/index.php
Behördeninternet: Amtsgericht Dortmund

AG-DORTMUND. NRW.de

————————–

Ich habe von Anfang an gesagt, dass dem Vorgehen der Regierung
die Rechtsgrundlage fehlt.
Niemand kann womit auch immer, unsere Grundrechte aushebeln.
Würde die Justiz versagen, hätten alle Deutschen das Recht zum Widerstand
nach Art. 20 GG.

Es scheint aber noch ein paar Richter zu geben, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und sich auch trauen, Tacheles zu reden.

Tragisch dabei:

Olaf Scholz ist Jurist und hätte es wissen müssen und verhindern können.

Was Recht ist und anständig,
interessiert Scholz schon lange nicht mehr.
Der eigene Machterhalt, die eigene Karriere
und die Obsession Kanzler zu werden, egal
zu welchem Preis, haben ihn für alles andere
offensichtlich blind und taub gemacht.

Ich wünsche ihm, dass die Blase platzt,
jeder versteht, dass 47 Millionen in Sachen
Warburg Bank niemals im Alleingang von einer Finanzbeamtin nicht zurück gefordert werden
ohne Order von ganz oben und Scholz
und Tschentscher im Knast landen.

Noch besser wäre es, wenn sie wegen Vorsatz
alle Schäden auf eigene Kosten ersetzen müssten,
wie es im Fall der Ex-OB Dieckmann geurteilt wurde.
Sie muss eine Million Euro zurück zahlen, wie NTV berichtet hat..                                              .                                                                                                         Ricarda

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