Verhältnismäßigkeit – Versammlungsverbot

Ich werde es nicht müde, darauf hinzuweisen,
dass die Maßnahmen der Regierung wegen
der Corona-Pandemie unverhältnismäßig ist.

Dafür habe ich im Netz inzwischen viele Beleidigungen ertragen von Menschen, die sich offensichtlich noch nie mit unserem Grundgesetz auseinander gesetzt haben.

Ich bin mit meiner Meinung nicht allein.
Immer mehr Menschen stehen auf und wehren sich
gegen die rechtswidrige Beschränkung unserer Grundrechte.

Gestern fand eine kurze Demonstration auf dem Hamburger Rathausmarkt statt.
Die Welt berichtet, dass Verwaltungsrechtler eine Demo angemeldet hatten,
die erste Instanz diese genehmigt hatte, die Stadt Hamburg dagegen vor ging und obsiegte. Die Demo dauerte von 17:45 Uhr bis 18:00 Uhr.  – Dann wurde sie aufgelöst.

Obwohl die Stadt das Recht hat, Demos auf dem Rathausmarkt zu verbieten,
gab es in der Vergangenheit zahlreiche Ausnahmen.
Der Senat stellt sich wieder einmal ein Armutszeugnis aus.
Damit ist das Problem der Frage der Verhältnismäßigkeit nicht aufgehoben,
sondern nur verschoben.

Der Widerstand wächst!

Immer mehr Menschen verstehen, dass Bürgern bewusst Angst gemacht wird.
Sie demonstrieren in vielen Teilen des Landes. Es kommt zu Petitionen,
Aufrufen, Spahn möge zurück treten und auch der Mittelstand hinterfragt zunehmend
die Maßnahmen.

Die Einseitigkeit der Pro-Merkel/Spahn-Experten und Löschungen von Meinungen anderer Experten auf YouTube, Sperren von Seiten und sogar Verhaftungen
und Einweisungen in die Psychiatrie führen nun dazu, dass der Widerstand konkrete Formen an nimmt.

Eine davon nennt sich direkt Widerstand 2020.
Sie beziehen sich natürlich auf Art. 20 Abs. 4 GG.

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Ich persönlich bin immer dafür den Rechtsweg auszuschöpfen und wünsche mir natürlich, dass die Verwaltungsrechtler diesen Weg beschreiten.

Sollte sich dabei herausstellen, dass die Maßnahmen der Regierung von Anfang an unverhältnismäßig waren und sind, Bestände für jeden, der deswegen einen Schaden erlitten hat grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch. Das würde teuer werden!

Daher befürchte ich, dass das Bundesverfassungsgericht herum lavieren wird.
Es hat ja schon lange nicht mehr die Qualität, die es vor der sogenannten Wiedervereinigung hatte.

Ich freue mich jedenfalls auf jenen Tag an dem Merkel, Spahn, Scholz, Tschentscher und wie sie alle heißen mögen, da stehen und jeder Bürger erkennt, „der Kaiser hat keine Kleider an“. Die ganze Corona-Pandemie hat nur in den Köpfen jener existiert, die an Macht-Sucht leiden und versuchen, unsere demokratischen Bürgerrechte einzuschränken. Dazu gehört natürlich auch unser Ex-Bürgermeister, der immer noch im Hintergrund die Fäden zieht.


gilt natürlich für Tschentscher genauso,
der jetzt den Schwarzen Peter hat.
.                                                    Ricarda

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