AKK vs. Rezo -von RA Solmecke

Was darf ein youtuber? Reichen unsere Gesetze oder müssen wir sie anpassen?

Das wird noch spannend.

Solmecke kommt zu dem Schluss: politische Wahlempfehlungen oder aufrufe zum Boykott sind nach geltendem Recht erlaubt. rezo hat nichts falsch gemacht.

Aber: wie wollen wir das in Zukunft haben?

Der Einfluss der youtuber wächst. Was, wenn mal „ein Böser“ so viel Einfluss bekommt und Massen manipuliert? Gibt es hier in Deutschland Regelungsbedarf? Die Diskussion darum hat begonnen.

Ihr seid eingeladen, euch eine eigene Meinung dazu zu bilden.

Und Rezo selbst?

Klare Ansage von Rezo:

Wir können reden, aber nicht im Adenauerhaus, sondern dort, wo ich zuhause bin: auf youtube. Bei der SPD erkennt Rezo den Willen zur Veränderung, bei der CDU nicht.

Und noch einer:

AKK hat sich offensichtlich verrannt. ein Interview mit dem Deutschen Journalistenverband stellt klar: man darf zum Wahlboykott aufrufen. Das haben Künstler zu allen Zeiten getan. Selbst die Financel Times hat so etwas mal gemacht und durfte das auch.

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