Menschenwürde
(1)Die Menschenwürde ist unantastbar. Der Staat schützt die Würde aller Menschen in seinem Hoheitsgebiet. Mensch ist auch der gezeugte Mensch vor seiner Geburt. Jedes ungeborene Kind hat einen Rechtsanspruch auf bestmögliche Unterstützung, ebenso wie seine Mutter. Das Recht der Mutter auf Abtreibung bleibt unberührt. Finanzielle Not darf niemals ein Grund für eine Abtreibung sein.
(2)Jede werdende Mutter und junge Eltern haben einen Rechtsanspruch auf bestmögliche Unterstützung für sich und ihr Kind. Sie erhalten Gutscheine zur Entlastung, um einer Erschöpfung vorzubeugen. Die Gutscheine können bei Oma-Hilfsdiensten und ähnlichen Einrichtungen eingelöst werden. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Jedes neugeborene Kind ist in Deutschland willkommen und erhält eine neue Erstausstattung als Willkommensgruß. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Das ist ein unmittelbares Recht des Kindes, unabhängig von der Staatsangehörigkeit seiner Eltern.
(3)Deutschland verpflichtet sich zum Frieden. Jede Herstellung und der Handel mit Waffen werden unterlassen, weil das mit der Menschenwürde und den Menschenrechten unvereinbar ist. Deutschland beteiligt sich nicht an Kriegen und ist ein neutrales Land.
(4)Jeder hilfsbedürftige Mensch hat einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch den Staat. Die Kosten trägt, soweit es die Gesundheit betrifft, die Einheitsversicherung. Alle anderen Kosten tragen die Länder und der Bund anteilig. Obdachlosigkeit ist mit der Menschenwürde unvereinbar.
(5)Jeder Mensch hat das Recht in Würde zu sterben. Lebensverlängernde Maßnahmen gegen seinen Willen sind unzulässig. Aktive Sterbehilfe darf geleistet werden, wenn dies der Wille des Menschen ist und ein Notar dies beglaubigt hat.