Organklage wegen Flüchtlingspolitik

Bereits Seehofer hatte eine solche Klage angekündigt, ist jedoch eingeknickt.
Die Aussicht auf eine weitere Regierung mit Merkel war wohl verlockender.

Diese Organklage ist eine Feststellungsklage.
Es soll also festgestellt werden, dass Merkels Grenzöffnung 2015
gegen das Recht des Parlaments verstößt.
Es wird Merkel eingeräumt, die Grenze in einer Notsituation
für wenige Tage zu öffnen, nicht jedoch daraus einen Dauerzustand zu machen.

Selbst wenn diese Klage Erfolg hätte, ändert sie an den Fakten nichts.
Sie führt nicht dazu, dass Merkel für ihre falsche Politik
zur Verantwortung gezogen wird, schon deshalb nicht,
weil CDU/CSU, SPD und Grüne Merkels Politik durchwinken
und/oder nachträglich absegnen.
Durch eine solche Feststellungsklage entstehen auch keine Schadensersatzansprüche
für all jene, die Opfer dieser Politik wurden.

Noch immer leben Menschen hier, die mit der Flüchtlingswelle
unkontrolliert ins Land gekommen sind, mit dem erklärten Ziel
möglichst viele Christen umzubringen, sogenannte Gefährder.

In der AfD wird man sicher hin und her getüftelt haben,
wie Merkel wohl beizukommen ist.
Einen direkten Anspruch gegen Merkel gibt es wohl nicht.
Politiker wie Merkel können zum Rücktritt gezwungen werden.
Haften tun sie nicht.

Sollte die AfD mit dieser Klage Erfolg haben, wird sich das wohl
nur auf die Zukunft auswirken, insoweit, als der Bundestag
ein Einwanderungsgesetz verabschieden muss.
Bis das formuliert ist und verabschiedet wurde haben wir
wahrscheinlich die Nach-Merkel-Ära.

Nach meinem Verständnis hätte es wohl mehr Sinn gemacht
mit einem Klage-Begehren die Einhaltung unserer
.                           geltenden Gesetze
zu erwirken, beispielsweise durch Grenzkontrollen zu klären,
ob jemand das Recht hat einzureisen oder abzuweisen wäre.

Langfristig jedoch brauchen wir ganz andere Ansätze.

Wenn ich zurück denke an die Grenzöffnung der DDR,
dann kommen mir Bilder in Erinnerung aus Prag.
Genscher war damals vor Ort und hat den DDR-Flüchtlingen
bekannt gegeben, dass sie in die BRD einreisen dürfen.
Sie hatten Zuflucht gesucht, in der ungarischen Botschaft.

Auf YouTube (Einbettung nicht erlaubt):
https://youtu.be/iJWzXUGeUVM

Wenn DDR-Bürger in der Deutschen Botschaft in Prag Asyl erhalten konnten,
warum ist das dann angeblich in anderen Ländern nicht möglich?
Warum müssen sich Verfolgte auf den Weg nach Deutschland machen,
um HIER Asyl zu beantragen ?

Es wäre so viel einfacher für alle, wenn Menschen, die Anspruch auf Asyl haben
oder glauben ihn zu haben dies in der jeweiligen Botschaft ihres Landes klären lassen könnten.   –  Wird dort ein positiver Asyl-Bescheid ausgestellt hätten diese Menschen, genau, wie die DDR-Bürger das Recht auch auf Kosten Deutschlands einzureisen.

Wir bräuchten weder Anker-Zentren, noch Flüchtlingsunterkünfte.
Noch besser wäre es, Deutschland würde dafür sorgen, dass die
politischen Verhältnisse in den Ursprungsländern stabilisiert würden,
statt an alle Konfliktparteien Waffen zu liefern und Konflikte zu befeuern
auf Kosten der vertriebenen Menschen.
.                                                               Ricarda

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