Tag der deutschen Einheit?

Ricarda

Am 3. Oktober 1989 trat die DDR
der Bundesrepublik Deutschland bei.
Warum genau dieser Tag gefeiert wird,
erklärt die NRZ.
Sie schreibt:

Am 3. Oktober 1990 trat die
Deutsche Demokratische Republik (DDR)
dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland (BRD)bei.
Dies hatte die Volkskammer der DDR in einer Sondersitzung am 22. August beschlossen.

.. und weiter:

Die Wahl des Datums hatte dabei einen relativ praktischen
und wenig romantischen oder symbolischen Grund:

Die Regierungen beider Länder hatten einen Zeitplan ausgearbeitet,
der für den 2. Dezember gesamtdeutsche Wahlen vorsah.

Ich wurde nicht gefragt !

Bei all der Hektik in jenen Tagen, den Fragen
ob die DDR der BRD beitreten sollte oder lieber
zwei deutsche Staaten nebeneinander bestehen sollten,
wurde ich – die Bürgerin – nicht gefragt.

Wir wurden von nicht gewählten Politikern
vor vollendete Tatsachen gestellt, mit katastrophalen Folgen.

Die Grenzen gingen auf – auch ich habe mich darüber gefreut für die Bürger der DDR,
die nun reisen durften – mit der Folge, dass sie es nicht nur taten, um danach wieder
nach Hause zu fahren, nein – sie blieben !

In Lauenburg konnten wir nicht mehr auf die Straße gehen.
Es herrschte plötzlich Wohnungsknappheit in unvorstellbarem Ausmaß.
Viele DDR-Bürger pendelten zwischen Lauenburg und Boizenburg
und hatten neben ihrem Job zuhause mehrer Jobs bei uns, um sich Westgeld
für den erträumten Urlaub im Süden zu verdienen.

Sie boten ihre Arbeitskraft unter Tarif an und Aushilfen wurden entlassen.
An den Arbeitsplätzen entstand ein erbitterter Krieg zwischen Ossis und Wessis.

Ein Grund zu feiern ?

Für mich wäre es ein Grund zu feiern gewesen, wenn Ossis und Wessis
– also die Bürger – gefragt worden wären, wie es sich für eine Demokratie gehört.
Wenn die Politik sich Zeit genommen hätte für eine Volksbefragung,
für die Erarbeitung einer Verfassung gemäß Art. 146 GG im demokratischen Prozess,
den es für unsere Gesetzgebung vorsieht.
Wenn es den Bürgern beider deutschen Staaten gelungen wäre,
das Gute aus beiden Staaten zu erhalten und einzubringen,
dann wäre die Wiedervereinigung ein freiwilliger Akt der Bürger gewesen,
den wir feiern könnten, wie eine lang ersehnte Hochzeit.

So jedoch gleicht diese sogenannte Wiedervereinigung eher einer Zwangsehe,
die unter Zeitdruck geschlossen werden musste, wie zu jener Zeit, wo Eltern
ihre Kinder verheirateten, weil ein Kind gezeugt worden war, dass gefälligst
ehelich zur Welt kommen sollte.

Diesen Beigeschmack haben die Feiern für mich bis heute
und daran ist auch u. a. der Soli Schuld, den wir noch immer zahlen müssen,
obwohl uns versprochen wurde, dies solle nur vorübergehend geschehen.
Ebenfalls:    Wir wurden nicht gefragt!

Auch HEUTE wird wieder gejammert, dass im Osten weniger verdient wird,
sich die Bürger dort nicht anerkannt fühlen und die Renten geringer sind.
Die Mauer mag gefallen sein. – In den Köpfen ist sie das nicht.

Solange ignoriert wird, dass diese Wiedervereinigung keine war
und die Bürger in Ost und West nicht mitgenommen wurden,
können die Politiker heulen über Politik-Verdrossenheit und die bösen AFD-Wähler.

So vergleichen einige Medien heute diesen Feiertag,
an dem Merkel in Berlin erwartet wird,
mit der letzten Feier Honeckers zum 40-jährigen Bestehen der DDR.

Mich als Hamburgerin erinnert es auch an Olaf Scholz
während des G 20-Gipfels, der als die Schanze im Ausnahmezustand war,
seelenruhig in der Elbphilharmonie klassischer Musik lauschte.

Ein Grund zum Feiern ?

Wenn wir solche Politiker mit Schimpf und Schande davon gejagd haben,
werden sich die Bürger in Ost und West in freier Selbstbestimmung
eine gesamtdeutsche Verfassung geben haben werden,
wie es unser Grundgesetz vorgesehen hat,
dann ist das für mich ein Grund zum Feiern.

Und nein, Frau Merkel, der 2+4-Vertrag ersetzt das nicht,
denn dann wäre in unserem Grundgesetz zu lesen:

Art. 146: aufgelöst

und ersetzt durch den 2+4-Vertrag,
siehe Anlage – oder so ähnlich.

Das steht da aber nicht !
Dort steht:

Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke
in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und NEIN – Ich bin nicht RECHTS.
Ich bin eine einfache Hamburger Bürgerin, die lesen kann.
.                                                                                              Ricarda

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