Geheimverträge mit den USA

Thorsten Schulte  weist in seinem Buch auf Seite 405/406 darauf hin, dass bei der sogenannten Wiedervereinigung Geheimverträge geschlossen wurden.

Es geht um verbindliche Zusagen per Notenaustausch am Parlament vorbei.

Er bezieht sich dabei auf die Quelle Foschepot,  Seiten 41 – 43.

Durch diesen Notenaustausch wird geregelt, dass zwischen USA und Deutschland eigentlich alles beim Alten bleibt.

Wir sind kein souveräner Staat !

 

Hier der Textauszug:

Am 12. September 1990 unterzeichneten die Außenminister der vier
Siegermächte des Zweiten Weltkriegs und der beiden deutschen Staaten
in Moskau den sog.  Zwei-Plus-Vier-Vertrag
bzw. den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, wie der offizielle Titel lautet.

In Artikel 7 erklärten die Vier Mächte ihre Vorbehalts-Rechte
bezüglich Berlin und Deutschland als Ganzes für beendet.

„Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität
über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Ganz so souverän, wie es diese Formulierung suggerierte,
war das neue Deutschland natürlich nicht.
Ein Beitritt zu einem von der Sowjetunion dominierten Bündnis
wäre von den Westmächten ebenso wenig hinnehmbar gewesen,
wie eine Lösung der von der alten Bundesrepublik eingegangenen Westbindungen.

Entsprechend wurde im Zwei-Plus-Vier-Vertrag ein Abzug
der sowjetischen Truppen aus Deutschland vereinbart

und bis zum August 1994 auch vollzogen;
ein Abzug der westlichen Truppen aus Deutschland jedoch nicht.

Im Gegenteil.  – Circa zwei Wochen nach Unterzeichnung des Zwei-Plus-Vier-Vertrags bekräftigten die drei Westmächte und die Bundesrepublik Deutschland durch Notenaustausch vom 25. und 28. September 1990 die Fortgeltung der wichtigsten Verträge und Vereinbarungen zur Westeinbindung der Bundesrepublik aus den Fünfzigerjahren.

Die Bundesregierung ließ sich vorab durch Gesetz ermächtigen,
entsprechende
völkerrechtlich verbindliche Zusagen per Notenaustausch zu machen,
was
bedeutete, dass die Fortgeltung der West-Verträge nicht durch den Bundestag ratifiziert werden musste.

Nach diesen Zusagen blieben teils in gekürzter, teils in geänderter,
teils in ergänzter Form für das Vereinte Deutschland in Kraft:

  • Aufenthaltsvertrag (1955): Stationierung nach Besatzungsrecht,

(42)

  • NEU: Berlin-Vertrag (1990): Aufenthalts-Vertrag gilt jetzt auch in Berlin
  • Überleitungsvertrag (1955): Alliierte Gesetze bleiben in Kraft
  • NATO-Truppenstatut (1951): Beitritt der Bundesrepublik 1955
  • Zusatzvertrag NATO-Truppenstatut (1959), revidierte Fassung 1994.

Welche Konsequenzen ergeben sich für unsere Fragestellung
aus der vertraglichen Fort- und Festschreibung der Westeinbindung
des Vereinten Deutschlands ?

Der Aufenthalts-Vertrag von 1955 stand und steht damit weiterhin unter
dem Stationierungsvorbehalt aufgrund der Besetzung Deutschlands, ergänzt um
das Recht, das sich aus dem NATO-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland ergibt.
Die „Effektivstärke“ der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik,
etwa der USA, hängt nicht von der Zustimmung der Bundesregierung ab.
Wie viele Streitkräfte stationiert werden dürfen, hängt vom Zeitpunkt
„des Inkrafttretens dieser Abmachungen“, also am 25. März 1955, ab.
Die Effektivstärke der „in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte
darf mit Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
jederzeit erhöht werden“.

Die Klausel, wonach der Aufenthalts- bzw. Truppenstationierungsvertrag
„mit dem Abschluss einer friedens-vertraglichen Regelung mit Deutschland“
außer Kraft trete, wurde durch den Notenwechsel vom 25. September 1990
in ein jederzeitiges Kündigungsrecht der Vertragspartner mit
„einer Frist von zwölf Monaten“ umgewandelt.
Mit dem Recht auf Stationierung alliierter Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sind weiterhin eine Vielzahl von Sonderrechten und Privilegien,
besonders der USA als größter, noch in der Bundesrepublik
verbliebener ausländischer Streitmacht verbunden.
Von bestimmten Zoll und Steuerprivilegien, über die Beteiligung der Bundesrepublik
an den Infrastruktur- und Aufenthaltskosten der amerikanischen Streitkräfte
in beträchtlicher Höhe, die Übernahme von Sozialleistungen für deutsche

(43)
Beschäftigte an den US-Standorten bis zur Geltung amerikanischen Rechts
auf deutschem Boden.

Nicht nur in US-Botschaften und -Konsulaten, sondern auch und vor allem
auf allen US-Basen einschließlich des Luftraums darüber gilt amerikanisches Recht, jedenfalls was die Fragen der Sicherheit, des Schutzes der Truppen und der
US-Geheimdienste sowie des Straf- und Disziplinarrechts anbetrifft.

Geblieben ist auch die Generalvollmacht zur Überwachung des Post
und Fernmeldeverkehrs von amerikanischen Militärstandorten oder
eigens dafür eingerichteten bzw. gemeinsam mit deutschen Geheimdiensten
genutzten Abhör- und Überwachungsstationen, jetzt als befriedigende Erfüllung
der Verteidigungspflichten beschrieben:

„Eine Truppe und ein ziviles Gefolge können innerhalb der ihnen
zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften
die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten
erforderlichen Maßnahmen treffen.“

Geblieben ist auch die Verpflichtung beider Seiten zu enger Zusammenarbeit
der Geheimdienste
zum Sammeln, Austausch und Schutz aller Nachrichten
zur Förderung und Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik,
der Entsendestaaten und der Truppen sowie deren Staatsangehörigen.

Geblieben sind das strikte Geheimhaltungsgebot und die Gleichsetzung
und Gleichbehandlung amerikanischer und deutscher Amtsgeheimnisse.
Beide Seiten sind danach verpflichtet, alles zu tun, damit Informationen,
die die Sicherheit der einen wie der anderen Seiten weder in der Öffentlichkeit,
noch vor Gericht jemals bekannt werden.

Dann muss man sich über das Affentheater bei der Abhörung des Handys
von Merkel nicht mehr wundern. Merkel lügt, und das verdammt schlecht:


00:05:47

Ich hatte ja auch mal die Idee, wir sollten einen Friedensvertrag fordern.
Das Thema wurde jedoch bewusst ausgeklammert bei der sogenannten Wiedervereinigung, die völlig überstürzt zustande gekommen ist.

Inzwischen weiß ich, warum wir keinen Friedensvertrag haben
und wohl auch nicht bekommen werden.
Mit einem solchen Friedensvertrag wären erneut Reparationen verbunden.

Die Liste der Staaten, die sie von Deutschland verlangen würde, wäre lang.

Wir dürfen davon ausgehen, dass die Kosten ein vielfaches dessen betragen würden,
was wir bereits nach dem Versailler Vertrag zahlen müssen.
Selbst Deutschland könnte das niemals leisten.
.                                                                              Ricarda

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2 Antworten zu Geheimverträge mit den USA

  1. Es erklärt auch, warum Forderungen z. B. Snowden Asyl zu gewähren, von Anfang an schwachsinnig waren. Merkel war nie die mächtigste Frau der Welt, als die sie von den Medien verkauft wurde. sie ist die arm-seeligste Frau der Welt.

    Wenn das Pastorentöchterlein, in dessen Elternhaus die Stasi ein und aus ging und die Opportunismus perfektioniert hat, plötzlich in alle Welt reisen darf und mit Königen und Präsidenten speist, dann hat sie ihre Seele verkauft. Und so seelenlos kommt sie auch daher.

  2. Karl-Peter sagt:

    Dieser Bericht blickt weit,
    sehr weit über den Tellerrand hinaus.

    Bestimmt ist er nicht „jedermanns Thema“,
    aber für DEUTSCHLAND geschichtsträchtig.

    Ich denke, Ricarda hat die Thematik gut zusammengefasst
    und diese „Geschichte“ kann von vielen weiter verfolgt werden.
    Ein großer Schritt ist gemacht.

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