Ein Hammer-Urteil, vom Amtsgericht Weimar

Es geht um unsere Kinder, ausführlich und umfangreich
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Insgesamt 178 Seiten:

Amtsgericht Weimar,

Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

(geschwärzte Abschrift)

hat das Amtsgericht Weimar durch …
im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B,
geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der
Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der
Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen
Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder
vorzuschreiben:

1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art,
insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken
(OPMaske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,

2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten,
die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,

3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B,
geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der
Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der
Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen
unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule
aufrechtzuerhalten.

III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten
Kinder tragen keine Kosten.
Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

IV. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Weiter geht es mit dieser pdf-Datei :
Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_2021_04_08a

oder – einfach das Video anschauen :

 

Ich denke auch, dieses Urteil ist Dynamit.


.     Karl-Peterfür mehr Menschlichkeit
.     – parteilos –

 

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