Gemäß Artikel 146 GG gibt sich das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung. Aber wer ist das deutsche Volk ?
Die Väter des Grundgesetzes verstanden darunter die Bürger des geteilten Deutschlands in Ost und West. Sie hätten sich wahrscheinlich niemals vorstellen können in der S-Bahn durch Hamburg zu fahren und zwei schwarzen jungen Menschen zu begegnen, die in einem Jugendaustausch sind und sich fröhlich unterhalten, der eine in Hamburgisch, der andere in Bayrisch – für beide die Muttersprache!
Das deutsche Volk setzt sich im Jahre 2013 völlig anders zusammen, als im Jahre 1949. Die Sehnsucht nach der Einheit des deutschen Volkes prägt uns nicht mehr.
Was also muss eine neue Verfassung regeln?
Wir alle wollen in diesem Land in Frieden leben, genug Geld besitzen, um ein Leben in Würde führen zu können und unsere Persönlichkeit frei entfalten können. Die Verfassung muss also Regeln schaffen für die Menschen untereinander in diesem Land, das Verhältnis der Bürger zum Staat und das Verhältnis der Bundesländer gegenüber dem Bund.
Ich werde mich an einem Text versuchen und ihr seid eingeladen euch mit euren Ideen einzubringen.
Margit Ricarda Rolf
. – Initiatorin –
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Merkel hat in ihrer Rubrik Kanzlerin direkt zu Artikel 146 GG wie folgt Stellung genommen:
Antwort auf „Artikel 146 Grundgesetz“
Innenpolitik
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Gobsch,
das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und gilt für das gesamte Deutsche Volk.
Artikel 146 GG wurde mit dem Einigungsvertrag von 1990 neu gefasst und lautet nun: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. “ (Ergänzungen durch Neufassung kursiv)
Artikel 146 GG in seiner alten Fassung ist durch die Vollendung der staatlichen Einheit Deutschlands über den Beitritt der früheren DDR zur Bundesrepublik Deutschland gem. Artikel 23 GG überflüssig geworden. Er enthielt bis zur deutschen Wiedervereinigung die Ermächtigung zur Verfassungsablösung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden konnte; damit wurde in verfassungs-symbolischer wie auch politisch-faktischer Form die Deutsche Frage offen gehalten.
Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz definitive und abschließende gesamtdeutsche Verfassung geworden, denn durch Beitritt und Einigungsvertrag ist über das Grundgesetz entschieden worden, die deutsche Einheit bedingt keine neue Verfassung.
Einzelheiten hierzu ist den Begründungen zum Einigungsvertrag zu entnehmen
( Bundestagsdrucksache 11/7760 insb. S. 358, 359 , Auszüge, siehe unten )
Das Bundesverfassungsgericht hat daher auch entschieden, dass weder ein individualrechtlicher Anspruch noch die Pflicht staatlicher Stellen besteht, eine Volksabstimmung über die Verfassung herbeizuführen. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte von Artikel 146 Grundgesetz ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt (BVerfG, 2 BvR).
Mit freundlichen Grüssen
Mit dieser Sichtweise bin ich nicht einverstanden. Ein Gesetz ist grundsätzlich keine Verfassung. Eine Verfassung steht immer über dem Gesetz. Auch die 2 + 4 Verträge können nicht über einer Verfassung stehen.
Als die DDR der Bundesrepublik beigetreten ist wurde das deutsche Volk, für das das Grundgesetz bis dahin galt, nicht befragt. Politiker haben einseitig mit den Alliierten entschieden, dass die DDR der Bundesrepublik beitritt.
Art. 146 GG spricht ausdrücklich von freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes. Dazu würden sowohl vom Wortlaut, als auch vom sinn und Zweck des Grundgesetzes beide deutsche Völker, also BRD und DDR gehört haben. Die Möglichkeit beider deutschen Völker sich in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung zu geben, in die die Werte nach 40 Jahren getrennter Entwicklung eingeflossen werden, wurden durch die 2 + 4 Verträge ausgehöhlt. Uns wird eingeredet, das Grundgesetz sei jetzt unsere neue Verfassung. Die freie Selbstbestimmung wird einfach ausgeblendet.
Zunehmend geht die Regierung bei und ändert Gesetze, vorzugsweise nachts oder wenn Sportveranstaltungen statt finden, die gewährleisten, dass solche Änderungen kaum bemerkt werden. Die Demokratie wird zunehmend unterlaufen.
Ich stehe mit meiner Meinung übrigens nicht allein da. Hoffen wir mal auf die Nach-Merkel-Ära. Abhandlung