Wer politisch verfolgt wird, hat grundsätzlich das Recht Asyl zu beantragen.
Die Prüfung direkt in Afrika vorzunehmen, fände ich richtig, damit sich all jene,
die kein Recht auf Asyl haben, gar nicht erst auf den Weg machen.
Mir erschließt sich bis heute nicht, warum diese Anträge nicht
in den jeweiligen Botschaften der einzelnen Länder gestellt werden können.
Das wäre für mich nahe-liegend.
Zur Erinnerung: Der Garten der Botschaft wurde zum Asyl für Tausende !
. Ricarda
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