Lassen wir einen Veganer zu Wort kommen.
Bei veganen Produkten scheint man vor unerwünschten Beimischungen
relativ sicher zu sein. Insektenpulver zu 5 % als Beimischung zugelassen.
00:10:06 – 22.01.2023 – Insekten in Lebensmittel
Allergiker sind ab heute besonders gefährdet und sollten,
falls sie es nicht ohnehin bereits tun, die Zutatenliste studieren.
Das betrifft auch Hausstaub-Allergiker, vor allem aber jene,
die auf Krebs- und / wie auch Schalen-Tiere reagieren.
Wer gern zu Protein-Snacks greift, sollte also doppelt vorsichtig sein.
Kritisch sehe ich die Gastro-Branche, aber auch Messen mit ihren Probier-Häppchen.
Die Messe-Hostessen wissen häufig nicht genau, was drin ist.
Anstelle eines Kekses oder Bonbons also doch lieber wieder zum Kugelschreiber greifen?
Mal sehen, wie es beim Verbraucher an kommt.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg
würde eine Allergen-Kennzeichnungspflicht begrüßen.
Jedoch ist sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg sicher:
Solche Produkte dürfen dann nicht mehr als „vegan“ gekennzeichnet werden,
da sie damit natürlich tierische Inhaltsstoffe enthalten.
Quelle: Geo
Mal sehen, was unsere Juristen dazu sagen (… oder auf YouTube).
. Ricarda
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