Kinderpornoring im Darknet zerschlagen

Der NDR berichtet heute,
dass ein Kinderpornoring zerschlagen wurde.
Der Seitenbetreiber stammt aus Albstadt bei Tübingen.
Es heißt:
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hätten Nutzer im Darknet(GOOGLE)
einem gesonderten Teil des Internets, Bilder und Videos mit
Kinderpornografie ausgetauscht.

Bei den Aufnahmen seien selbst erfahrene Ermittler
an ihre Grenzen gestoßen, so die Staatsanwaltschaft in Hannover.
Die Teilnehmer sollen sich dort auch zu Treffen zum
Kindesmissbrauch verabredet haben.

Hinter dem Satz:
Bei den Aufnahmen seien selbst erfahrene Ermittler an ihre Grenzen gestoßen
verbirgt sich der ungenaue Hinweis auf den Inhalt der Aufnahmen.
Im Klartext bedeutet das, das sogar Babys und Kleinkinder auf bestialische Weise
für den Sexualtrieb benutzt worden sind, mit Verletzungen, womöglich bis zum Tod
durch Ersticken.

Ich möchte daran erinnern:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland  Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
eines Gesetzes eingegriffen werden.

Von der Menschenwürde reden wir hier gar nicht, die verletzt wurde.

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft,
wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen
verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar;
dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Das geschädigte Kind bekommt
keine drei Monat bis fünf Jahre,
sondern lebenslang.

Daran gemessen ist das Strafmaß ein Witz.
.                                                                            Ricarda

.
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Eine Antwort zu Kinderpornoring im Darknet zerschlagen

  1. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    einfach widerwärtig und abstoßend solche Menschen die so etwas Kindern antun !

    Nur unsere Gesetze sind schon seit Jahren so besch…en ausgelegt, das Täter dieser oder auch anderer Art weniger bestraft werden, als einer der Steuerhinterziehung betrieben hat.
    Mit einer schlechten Kindheit und evtl. selbst Missbrauch kriegen die meisten Bewährung oder die geschlossene und bei einer doch Verurteilung kommen sie nach kurzer Zeit wieder raus.
    Im Gegensatz dazu kriegt ein Steuerhinterzieher bis zu 10 Jahren oder wie im Fall Steffi Graf, wo ihr Vater 5 Millionen hinterzogen haben soll die Strafe von 5 Jahren , die er auch voll absitzen musste !

    Hier sollte man verschärft ansetzen und Gesetze dringend zur Abschreckung ändern !

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