Reaktionen auf Maskenpflicht-Befreiung

Es dürfte kein Geheimnis sein,
dass jeder Mensch mit zunehmendem Alter,
je nach Veranlagung, mit gesundheitlichen
Einschränkungen rechnen muss.

Auch ich bin nicht mehr die Power-Frau,
wie noch vor 10, 15 oder gar 20 Jahren.

Nun haben wir zur Zeit Temperaturen von 32 Grad
und so bin ich beim Einkaufen bei Aldi – kurzerhand –
unter der Maske zusammen geklappt.
Ich habe das mit meiner Hausärztin besprochen
und mir eine Maskenpflicht-Befreiung geholt.

Seitdem mache ich
.                 sehr merkwürdige Erfahrungen.

Ich möchte aber vorweg schicken, dass die Allermeisten mich masken-frei
zur Kenntnis nehmen und ganz normal behandeln.
Es kommt vor, dass mir Busfahrer oder Kassiererinnen durch Zeichen bedeuten,
dass ich keine Maske trage.  Dann schüttele ich den Kopf, mache ein Kreuz
mit den Zeigefingern und das wird auch genau verstanden als „brauche ich nicht“.
Keine weiteren Fragen, freundlichen Gruß, schönes Wochende u. ä.

Aber dann gibt es die anderen !

Lautstarkes „Maske, Maske !“ ist noch die harmlose Variante.
Eine Frau meinte mit mir diskutieren und mich filmen zu müssen
und hat das dann über WhatsApp verbreitet  (noch in der Bahn) !

Und gestern die Krönung.
Ich saß in der Bahn – natürlich ohne Maske und ein junger Mann mit Maske trat ein.
Als er mich sah, zeigte er mir den Stinkefinger und setze sich dann.
Es war viel zu heiß und ich hatte auch keine Lust ihn anzusprechen.

Daher möchte ich ihm und allen anderen sagen:

Wir (incl. ICH) sind die Risiko-Gruppe, die ihr vor dem Corona-Virus schützen wollt,
weil wir Vorerkrankungen oder Behinderungen haben;  WiR,  die Senioren, EU-Rentner und chronisch Kranken.
Und weil wir sowieso und besonders unter der Maske nicht genug Luft bekommen,
sind wir zum Arzt gegangen und haben uns eine Maskenpflicht-Befreiung geholt.
Mit dieser Befreiung dürfen wir am Leben teilhaben, öffentliche Verkehrsmittel
nutzen, einkaufen gehen usw.

Und jetzt kommt ihr, die ihr euch gerade mit uns solidarisch zeigen wollt,
indem ihr Masken tragt, greift uns an, beleidigt uns und hofft womöglich,
dass wir zu schwach sind, um uns gegen solche Übergriffe zu wehren.

Wie erbärmlich !

Dann gibt es da noch Ärzte wie der Dortmunder Arzt Dr. Lars Rettstadt:

„Niemand hat einen Grund, sich von der Maskenpflicht befreien zu lassen“.

Die Ruhrnachrichten schreiben zur Maskenpflicht-Befreiung:

Diese Anfragen lehne Dr. Lars Rettstadt jedoch allesamt ab:
„Es besteht keine medizinische Begründung, jemanden von der Maskenpflicht
zu befreien“, sagt er. „Manchen störe die Maske etwas beim Atmen, sie führe aber definitiv nicht zu Erstickungserscheinungen“.

Muss jemand erst einen Erstickungs-Anfall haben oder womöglich tot umfallen,
bevor ein Arzt bereit ist, ihm zu helfen?
Diesem Arzt sollte ganz dringend die Zulassung entzogen werden.

Noch schlimmer finde ich die Warnung vor Gefälligkeits-Attesten
im Ärzteblatt:

Die Lan­des­ärz­te­kam­mer Hessen warnt die Ärzte in Deutschland aus­drück­lich vor Gefälligkeits­attesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. 

Da unterstellt also die Ärztekammer den Ärzten ihrer Kammer, die Berufsordnung
nicht einzuhalten.
Jeder Arzt sollte gegen solch eine Unterstellung vorgehen, denn:
Das ist ja Rufmord.

Glaubt irgendwer ernsthaft, es fiele dem Kreis der von der Maskenpflicht befreiten Personen leicht, sich an den Arzt zu wenden und um ein solches Attest zu bitten?
Ein gesunder Mensch würde es ja ohnehin nicht bekommen !

Zu guter Letzt:

Warum steht in allen Verordnungen, dass Menschen, denen aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen das Tragen einer Maske nicht zumutbar ist,
davon befreit sind und sie dies glaubhaft machen müssen, entweder durch den Schwerbehinderten-Ausweis, einen Allergie-Pass oder ein ärztliches Attest,
wenn es diesen Personenkreis gar nicht gibt ?
Oder muss es erst zu Erstickungserscheinungen kommen ?

Meine Bitte also an alle:

Wenn Euch jemand ohne Maske entgegen kommt, dann geht bitte davon aus,
dass er seine Gründe haben wird.
Ihr habt weder das Recht nach diesen Gründen zu fragen,
noch diese Menschen zu bepöbeln oder sie zu beleidigen;
noch nicht einmal das Recht, sie darauf hinzuweisen, denn
damit verteilt Ihr Schuldgefühle und ist das auch ein Fall
von Diskriminierung.

Die einzigen, die nach dem Attest fragen – und es sehen – dürfen,
sind autorisierte Personen des Gesundheitsamtes.
Wenn ihr das nicht zufällig seid und Euch entsprechend ausweisen könnt,
nehmt bitte zur Kenntnis, dass die Daten in der Maskenbefreiung, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Daten des Arztes unter den Datenschutz fallen.
In den Verordnungen steht lediglich, dass man die Berechtigung
von der Maskenpflicht befreit zu sein, glaubhaft machen muss.

Sprecht ihr masken-befreite Personen an und seid dazu NiCHT berechtigt,
müsst ihr mit einer Anzeige und einer Schadensersatz-Klage wegen
Diskriminierung rechnen, nicht unter € 10.000.

Kleiner Trost:

Die Renten sind heute nicht besonders hoch.
Für EU-Renten gilt das besonders.
Wenn Euch (Risiko-Gruppe) so etwas auch schon passiert ist oder noch passiert,
würde es doch Sinn machen, mit Diskriminierungs-Klagen die karge Rente aufzubessern.
.                                                                                                                                                 Ricarda

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2 Antworten zu Reaktionen auf Maskenpflicht-Befreiung

  1. Lupo sagt:

    Das ist knapp zum Aushalten wenn ich in den Supermarkt gehen muss mit Maske und obstruktiver Schnarchapnoe. Vielleicht sollte der Arzt ein mobiles Beatmungsgerät verschreiben?

    • Moin Lupo,
      ein Attest wäre wohl die deutlich preiswertere Option, zumal du es selbst zahlen musst. Ich habe € 17,43 gezahlt. Ein mobiles Beatmungsgerät dürfte deutlich teurer sein. Außerdem müsstest du es mit dir herum schleppen und es müsste wohl das Genehmigungsverfahren über die Krankenkasse durchlaufen. Sehr unpraktisch bei derzeit 32 Grad, finde ich.

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