neue Verfassung – Artikel 6 – Familie und Kinder und Alleinstehende

Familie und Kinder

Unter Familie wird jede Form des Verbundes verstanden, der über eine Person hinaus geht.

(1)Kinder, Behinderte und Senioren stehen unter einem besonderen Schutz des Staates, weil sie schutzbedürftig sind.

(2)Jeder volljährige Bürger kann die Form seiner Familie frei wählen. Er kann allein leben, in einem Familienverband oder einer Wohngemeinschaft.

(3)Die Pflege und Erziehung eines Kindes obliegt dem Erziehungsberechtigten. Das können die leiblichen Eltern sein, Pflegeeltern oder vom Staat beauftragte Personen. Das Kind hat ein Mitspracherecht, soweit es in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Erziehungsberechtigung soll demjenigen erteilt werden, der die bestmögliche Förderung nach Artikel 1 der Verfassung gewährleisten kann. Das Kindeswohl hat dabei höchste Priorität.

(4)Behinderte sollen weitestgehend selbständig leben können, soweit sie dazu in der Lage sind. Können sie aufgrund der Behinderung ihr Geld nicht sinnvoll einteilen, erhalten sie einen Beistand, der sie dabei unterstützt. Sie können auch einen Betreuer erhalten, wenn es erforderlich ist. Das Selbstbestimmungsrecht ist nur dann einzuschränken, wenn der Behinderte sich selbst schadet.

(5)Senioren, die sich nicht mehr selbst helfen können, haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Versorgung. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Demente Senioren haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Leben gemäß ihren Möglichkeiten. Droht Verwahrlosung wegen Altersstarrsinns können Senioren angemessen untergebracht werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Begleitung durch einen Psychologen.

(6)Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Ist ein Elternteil übergriffig durch Gewalt oder sexuelle Delikte, wird der Umgang dergestalt eingeschränkt, dass das Kind allein entscheidet, ob es Umgang wünscht, dieser jedoch nur im Beisein einer Aufsicht stattfindet. Auch ein misshandeltes Kind liebt seine Eltern. Auch hier hat das Kindeswohl höchste Priorität.

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Ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren wurde, spielt heute keine Rolle mehr. Es ist und bleibt ein Kind.
Viele Kinder leben heute bei nur einem Elternteil, in Patchworkfamilien, bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Räumt man dem Kind ein zu erklären, bei wem es leben will und respektiert diese Entscheidung, dann erübrigt es sich, nach den Rechten der Eltern auf das Kind zu fragen. Das gilt unabhängig vom Umgangsrecht.

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