Kirchenaustritt

Das ist die Folge davon, dass sich Kirche sich schon immer in Politik eingemischt hat. Austritt und den Kirchen die Substanz entziehen ist die einzige richtige Antwort.

Vielen Bürgern ist nicht bekannt, dass unsere Regierung seit Kriegsende (1919) gegen unser Grundgesetz verstößt. Seit 100 Jahren weigert sich insbesondere CDU/CSU die Ablösung der Staatsleistungen an die Großkirchen auf den Weg zu bringen. Darüber berichtet IfW Institut für Weltanschauungsrecht ausführlich. dort heißt es:

Die deutschen Länder – mit Ausnahme der Hansestädte Bremen und Hamburg – zahlen an die beiden großen Kirchen seit 1919 jährlich stetig wachsende Beträge. Über den Umfang der Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung liegen belastbare Daten erst für die Zeit nach 1945 vor, und auch das nur für die positiven Staatsleistungen, nicht für die nur schwer bezifferbaren Steuer- und sonstigen Abgabenbefreiungen und -erleichterungen, die als negative Staatsleistungen bezeichnet werden.

Im Jahre 2017 beträgt der Gesamtbetrag der Länderzahlungen an die Kirchen 524 Millionen Euro, bei großen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Seit Bestehen der Bundesrepublik sind bereits 17,3 Milliarden Euro Staatsleistungen an die Kirchen geflossen. Dazu kommen die von der DDR von 1949 bis 1989 gezahlten 629 Millionen Mark (Umrechnung in Euro nicht möglich).

Obwohl immer mehr Menschen aus den Kirchen austreten, wächst deren Vermögen.

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