Freies Internet als Grundrecht – Recht auf Wissen

https://www.youtube.com/shared?ci=EpN2ya5l8ME

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Abgeordneter wird zum Angeordneten

Andreas Bernau - SPD (2)

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, sagt der Volksmund.

Diesem Abgeordneten ist ein kleiner Tippfehler unterlaufen. Das B liegt auf der Tastatur genau neben dem N. Eine kleine freud´sche Fehlleistungen, die einlädt zu Schmunzeln oder zum Nachdenken.

Betrachtet man, wie unsere Abgeordneten Gesetze durchwinken, wie wir es z. B. bei den Rettungspaketen erlebt haben und wie brav unsere Parlamente so ziemlich alles abnicken, was ihnen vorgegeben wird, oft ohne die Inhalte überhaupt zu kennen, dann sind sie vielleicht wirklich nur Angeordnete.

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Merkel und Schäuble handeln vorsätzlich

https://www.youtube.com/watch?v=WOXYgnl-qS4

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Wir bringen jeden Fall zur Anzeige

DSC05901

In manchen Supermärkten könnt ihr ein Hinweisschild sehen, etwa: wir bringen jeden Ladendiebstahl zur Anzeige

Ich bitte alle, die zum Feiern einladen, insbesondere Diskotheken, ein ähnliches Schild anzubringen und entsprechend zu handeln:

Wir bringen jeden Fall von sexuellen Übergriffen zur Anzeige. oder Frauen willkommen – Grabscher nicht!

Macht von eurem Hausrecht Gebrauch und setzt ein Zeichen. In Bahnhöfen ist hier die Bahn gefordert, deutlich zu kommunizieren, dass Belästiger angezeigt werden und Hausverbot bekommen.

Wie die Vorfälle von Silvester gezeigt haben, ist die Polizei überfordert. Eine Aufstockung des Personals löst das Problem nicht. Wir wollen uns ja nicht zum Polizeistaat entwickeln.

Zuletzt noch eine kleine Bitte an unsere Hamburger vom Kiez. Ihr wollt nicht wirklich, dass die Frauen künftig nur noch verhüllt auf die Reeperbahn gehen. Ich würde mich über eine mutige Aktion pro Frau freuen. Die darf auch gern witzig und frech sein. Frauen sollen auch künftig feiern dürfen, wann, wo und soviel sie wollen.

Lasst uns ein Zeichen gegen die Angst setzen !

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So viel Staat wie nötig

hamburg-symbol

Nicht jeder Bürger ist in der Lage für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Kinder, Greise und Behinderte sind es oft nicht. Eine soziale Gesellschaft erkennt man daran, wie sie für diese Menschen sorgt. Ein Sozialstaat sollte gut für sie sorgen.

Der Staat sollte aber auch für die Belange der Gesellschaft sorgen. Dafür erhebt er Steuern. Diese sollten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen zum Vermögen der Bürger. Optimal wäre natürlich ein Umlageverfahren. Dann gäbe es weder eine Staatsverschuldung, noch eine Anhäufung von Reichtümern.

Dabei wäre zu entscheiden, wofür der Staat Steuern erhebt und wie er Steuergelder verwendet. Darüber sollten wahlberechtigte Bürger entscheiden. In welcher Form dies geschieht, darüber sollten die Bürger ebenfalls entscheiden durch eine Verfassung und Gesetze.

In Deutschland und Europa scheint das etwas aus dem Ruder gelaufen zu sein.

Spätestens seit der sogenannten Wiedervereinigung, der Einführung des Euro und dem Vertrag von Lissabon scheinen unsere Politiker ihren Auftrag mit einem Selbstbedienungsladen zu verwechseln. Sie sind sich immer einig, sobald die Diäten erhöht werden. Die Kluft zwischen arm und reich wird größer und gerade die Armen bleiben auf der Strecke.

Wie lange wollen wir Bürger das noch hinnehmen? Es wird Zeit über neue Lösungen nachzudenken. Das Bedingungslose Grundeinkommen könnte eine davon sein. Direkte Demokratie und Volksentscheide könnten eine andere sein, wobei ja das eine das andere nicht ausschließt.

und nun noch mal Klartext von Gysi…

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Ist Deutschland ein souveräner Staat?

DSC05901 Wenn Deutschland ein souveräner Staat wäre, dann könnte sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben, ohne irgend wen um Erlaubnis fragen zu müssen. Unsere Politiker sind sich in dieser Frage aber offensichtlich nicht sicher, jedenfalls nicht einig.

 

 

Schäuble erklärt: Deutschland ist seit dem 8. Mai 1946 zu keinem Zeitpunkt mehr ein souveräner Staat gewesen.

https://www.youtube.com/watch?v=Ab1lyuTyu0U

Gysi erklärt, dass unsere Souveränität durch Geheimverträge auch nach dem 2 + 4 Vertrag eingeschränkt ist:

https://www.youtube.com/watch?v=89xtV4NRxQo

und Merkel redet um den heißen Brei herum:

https://www.youtube.com/watch?v=XhGHDgZQ1zg

Es wäre doch mal an der Zeit Klarheit über unseren Status zu erlangen.

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Veröffentlicht unter Bund | Verschlagwortet mit , , , | 2 Kommentare

Gysi zur Einführung des Euro – alle haben es gewusst!

„Europa über die Einführung einer gemeinsamen Währung erzwingen zu wollen, führt zu Rassismus,“ sagte Gysi. Kohl saß ungerührt dabei. Niemand kann behaupten, nicht gewarnt worden zu sein. Die Verarmung Griechenlands ist kein Zufall, sondern wurde vorsätzlich herbei geführt.

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Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , | Ein Kommentar

Befreiung Amerikas – Die mutige Rede

gegenüber den Medien / der Presse !

Siehe Untertitel :

 

 

 

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Putins Rede

Guten Tag, sehr verehrte Mitglieder des Föderationsrats, sehr verehrte Abgeordnete der Staatsduma! Sehr geehrte Vertreter der Republik Krim und der Stadt Sewastopol – ja, sie sind hier, unter uns, als Bürger Russlands, Einwohner der Krim und Sewastopols!

Verehrte Freunde, heute haben wir uns zur Besprechung einer Frage hier versammelt, die lebenswichtig und von historischem Ausmaß für uns alle ist. Am 16. März hat auf der Krim ein Referendum stattgefunden. Dieses Referendum verlief in voller Übereinstimmung mit demokratischen Normen und internationalen Vorschriften.

An der Abstimmung haben mehr als 82% der Wähler teilgenommen, über 96% sprachen sich für einen Anschluss an Russland aus. Diese Zahlen sind durchaus überzeugend.

Um zu verstehen, warum es zu genau dieser Wahl gekommen ist, genügt es, die Geschichte Russlands zu kennen und zu verstehen, was die Krim für Russland und was Russland für die Krim bedeutet.

Alles auf der Krim ist von unserer gemeinsamen Geschichte, unserem gemeinsamen Stolz durchdrungen. Hier liegt das antike Chersones, wo der heilige Fürst Wladimir getauft wurde. Seine geistliche Aufopferung – die Annahme des orthodoxen Glaubens – bestimmte die allgemeine kulturelle Basis, das Wertesystem und die Zivilisation voraus, welche die Völker Russlands, der Ukraine und Weißrusslands vereint. Auf der Krim gibt es Gräber der russischen Soldaten, durch deren Heldenmut die Krim im Jahre 1783 unter russische Herrschaft kam. Die Krim – das ist Sewastopol, eine Legende von einer Stadt, eine Stadt mit einem großartigen Schicksal, eine Festungsstadt und die Heimatstadt der Schwarzmeerflotte. Die Krim – das ist Balaklawa und Kertsch, Malachow und Sapun-gora. Jeder dieser Orte ist ein Heiligtum für uns, all das sind Symbole für militärischen Ruhm und Heroismus.

Die Krim ist eine einmalige Mischung aus den Kulturen und den Traditionen verschiedener Völker, und auch dadurch ähnelt sie dem großen Russland, wo im Verlauf der Jahrhunderte keine einzige der zahlreichen Völkerschaften verschwunden ist oder sich aufgelöst hat. Russen und Ukrainer, Krimtataren und Vertreter anderer Völkerschaften lebten und wirkten gemeinsam auf dem Boden der Krim, sie bewahrten sich ihre Eigenständigkeit, ihre Sprache und ihren Glauben.

Übrigens sind von den 2.200.000 Einwohnern der Krim heute fast anderthalb Millionen Russen, 350.000 Ukrainer, die überwiegend die russische Sprache als ihre Muttersprache betrachten, sowie ungefähr 290-300.000 Krimtataren, ein bedeutender Teil derer, wie das Referendum gezeigt hat, sich ebenfalls in Richtung Russland orientiert.

Ja, es gab eine Zeit, als man den Krimtataren, wie auch anderen Völkerschaften der UdSSR gegenüber mit Härte und Ungerechtigkeit aufgetreten ist. Ich will eines sagen: Millionen von Menschen verschiedener Nationalitäten wurden Opfer der damaligen Repressionen, vor allem natürlich auch Russen. Die Krimtataren sind inzwischen in ihre Heimat zurückgekehrt. Ich bin der Ansicht, dass es notwendig ist, alle politischen und rechtlichen Schritte dazu zu unternehmen, die Rehabilitation der Krimtataren zu vollenden und ihren guten Namen in vollem Umfang wiederherzustellen.

Wir achten Vertreter aller Nationalitäten, die auf der Krim leben. Das ist ihr gemeinsames Haus, ihre kleine Heimat, und es wäre sicher richtig – denn ich weiß, dass die Einwohner der Krim das unterstützen – gäbe es dort nebeneinander drei gleichberechtigte Landessprachen: Russisch, Ukrainisch und Krimtatarisch.

Verehrte Kollegen! Im Herzen und im Bewusstsein der Menschen war und bleibt die Krim ein unabdingbarer Bestandteil Russlands. Diese auf der Wahrheit und Gerechtigkeit beruhende Überzeugung war unerschütterlich und wurde von einer Generation an die nächste übergeben, vor ihr waren Zeit, Umstände und all die dramatischen Umbrüche machtlos, die wir und unser Land im Verlauf des 20. Jahrhunderts durchlitten haben.

Nach der Revolution haben die Bolschewiken aus verschiedenen Beweggründen – Gott möge ihnen ein Richter sein – bedeutende Gebiete des historischen Südrussland an die Ukrainische Unionsrepublik abgetreten. Das passierte ohne Berücksichtigung der nationalen Zusammensetzung der Bewohner, und das ist der heutige Südosten der Ukraine. 1954 folgte dann die Entscheidung, die Oblast Krim an die Ukraine zu übergeben, dazu kam noch die Stadt Sewastopol, obwohl diese damals direkt der Union unterstand. Der Initiator dahinter war der Chef der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Chruschtschow, persönlich. Was seine Beweggründe waren – ob das Streben nach Unterstützung bei der ukrainischen Nomenklatur, oder das Bemühen, seine Mitschuld an den massiven Repressionen in der Ukraine in den 1930er Jahren auszubügeln – sei dahingestellt; das mögen Historiker untersuchen.

Für uns ist etwas anderes wichtig: diese Entscheidung war eine Verletzung aller schon damals gültigen verfassungsmäßigen Normen. Diese Entscheidung wurde insgeheim, in Hinterzimmern getroffen. Natürlich wurde unter den Bedingungen des totalitären Staates nicht die Meinung der Bewohner der Krim und Sewastopols eingeholt. Natürlich gab es Fragen, warum denn die Krim plötzlich zur Ukraine gehört. Aber im Großen und Ganzen, das muss man direkt so sagen, wir verstehen das ja, wurde diese Entscheidung als reine Formsache empfunden, denn es war ja nichts als eine Umverteilung von Territorium innerhalb eines großen Landes. Damals war es nicht vorstellbar, dass die Ukraine und Russland einmal nicht mehr zusammen sein, dass sie zu verschiedenen Staaten werden. Aber so ist es gekommen.

Das, was unwahrscheinlich schien, wurde leider zu Realität. Die Sowjetunion zerfiel. Die Ereignisse entwickelten sich so schnell, dass kaum jemand unter den damaligen Menschen die ganze Dramatik der Ereignisse und ihrer Folgen einzuschätzen wusste. Viele Menschen sowohl in Russland, als auch in der Ukraine und auch in anderen ehemaligen Sowjetrepubliken hofften, dass die damals neu entstandene Gemeinschaft Unabhängiger Staaten zu einer neuen Form einer gemeinsamen Staatlichkeit erwächst. Es wurde ja eine gemeinsame Währung, ein einheitlicher Wirtschaftsraum und gemeinsame Streitkräfte versprochen, doch all das blieben nur Versprechungen, dabei hat aber ein großes Land aufgehört zu existieren. Als die Krim sich nun auf dem Gebiet eines anderen Staates befand, hat Russland das so empfunden, als sei es nicht nur beraubt, sondern regelrecht bestohlen worden.

Gleichzeitig muss man einräumen, dass Russland selbst durch die Initiierung der Unabhängigkeitserklärungen dem Zerfall der UdSSR Vorschub geleistet hat, bei dessen Gestaltung sowohl die Krim, als auch die Hauptbasis der Schwarzmeerflotte Sewastopol vergessen wurden. Millionen von Russen gingen in einem Land schlafen, und wachten hinter einer Grenze auf; sie wurden in einem Augenblick zu einer nationalen Minderheit in den ehemaligen Sowjetrepubliken, und das russische Volk wurde damals zum größten geteilten Volk der Welt.

Heute, viele Jahre später, hörte ich, wie die Einwohner der Krim sagten, dass sie damals, 1991, wie ein Sack Kartoffeln einfach aus den einen Händen in andere übergeben wurden. Es ist schwer, dem zu widersprechen. Der russische Staat tat was? Er senkte sein Haupt und fand sich damit ab, schluckte diese Beleidigung. Unser Land befand sich damals in einer kritischen Lage, es konnte einfach nicht für seine Interessen einstehen. Doch die Menschen konnten sich mit dieser himmelschreienden historischen Ungerechtigkeit nicht abfinden. All diese Jahre haben sowohl die Bürger, als auch viele Persönlichkeiten der Gesellschaft dieses Thema oft angesprochen, indem sie sagten, dass die Krim seit jeher russische Erde sei, und Sewastopol eine russische Stadt. Ja, wir haben all das gut verstanden und im Herzen und in der Seele nachfühlen können, aber man musste von den Gegebenheiten ausgehen und nun auf einer neuen Grundlage gutnachbarliche Beziehungen mit der unabhängigen Ukraine aufbauen. Die Beziehungen zur Ukraine, mit dem ukrainischen Brudervolk waren und bleiben für uns höchst wichtig – ganz ohne Übertreibung.

Heute kann man bereits offen darüber sprechen, deswegen möchte ich Ihnen einige Details aus den Verhandlungen vom Beginn der 2000er Jahre anführen. Damals hat der ukrainische Präsident Kutschma mich gebeten, den Prozess der Grenzziehung der russisch-ukrainischen Grenze zu beschleunigen. Bis dahin war dieser Prozess faktisch nicht vorangekommen. Irgendwie hatte Russland die Krim als Teil der Ukraine anerkannt, doch Gespräche über eine Grenzziehung gab es nicht. Ich war mir der ganzen Schwierigkeiten dieser Sache bewusst, gab aber gleich Anweisung, mit dieser Arbeit zu beginnen – nämlich die Grenzen festzuschreiben, damit alle verstehen: durch ein Einverständnis mit einer Grenzziehung erkennen wir die Krim de facto und de jure als ukrainisches Territorium an, womit wir diese Frage ein für alle Mal klären.

Wir sind der Ukraine nicht nur in der Frage der Krim entgegengekommen, sondern auch in solch schwierigen Fragen wie der Grenzziehung im Aquatorium des Asowschen Meeres und der Straße von Kertsch. Wovon sind wir damals ausgegangen? Wir gingen davon aus, dass ein gutnachbarliches Verhältnis zur Ukraine für uns das Wichtigste ist, und dass es nicht Geisel unauflösbarer Territorialstreitigkeiten sein dürfe. Aber bei alledem rechneten wir natürlich auch damit, dass die Ukraine uns ein guter Nachbar sein wird, dass die Russen und die russischsprachigen Bürger in der Ukraine, besonders in ihrem Südosten, in Verhältnissen eines freundschaftlichen, demokratischen und zivilisierten Staates leben werden, wo ihre Rechte in Entsprechung mit internationalen Normen gewährleistet werden.

Allerdings begann die Lage sich anders zu entwickeln. Mal für Mal kam es zu Versuchen, die Russen ihrer historischen Erinnerungen zu berauben, mitunter auch ihrer Muttersprache, womit sie zwangsweise assimiliert werden sollten. Natürlich litten die Russen wie auch andere Bürger der Ukraine unter der permanenten politischen und staatlichen Krise, welche die Ukraine bereits seit mehr als 20 Jahren erschüttert.

Ich kann gut verstehen, warum die Menschen in der Ukraine Veränderung wollten. In den Jahren der Unabhängigkeit sind sie dieser Staatsmacht überdrüssig geworden. Es wechselten die Präsidenten, die Premiers, die Abgeordneten der Rada, aber das Verhältnis zu ihrem Land, zum Volk, blieb immer das Gleiche. Sie saugten die Ukraine aus, stritten untereinander um Vollmachten, Aktiva und Finanzströme. Dabei interessierte es die Mächtigen kaum, wie es den einfachen Menschen geht, warum beispielsweise Millionen von Ukrainern keine Perspektive im eigenen Land sehen und deshalb gezwungen waren, zu Tagelöhnerarbeiten ins Ausland zu gehen. Das will ich unterstreichen – es ging nicht um die „Silicon Valleys“, sondern genau um Tagelöhnerarbeiten. Allein in Russland gingen im vergangenen Jahr um die 3 Millionen Ukrainer einer Arbeit nach. Nach einigen Angaben beträgt die Summe ihrer Einkünfte für das Jahr 2013 in Russland insgesamt über 20 Milliarden US-Dollar, das sind etwa 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Ukraine.

Ich wiederhole: ich kann diejenigen gut verstehen, die unter friedlichen Losungen auf den Maidan gingen, um gegen Korruption, ineffiziente Staatsführung und Armut zu protestieren. Das Recht auf friedliche Proteste, auf demokratische Prozesse und Wahlen existiert ja gerade dazu, um eine Regierung abzuwählen, die den Menschen missfällt. Doch die, welche hinter den letzten Ereignissen standen, verfolgten ganz andere Ziele – sie bereiteten einem Staatsstreich die Wege. Dazu wurden Terror, Mord und Pogrome veranstaltet. Die treibenden Kräfte des Staatsstreichs waren Nationalisten, Neonazis, Russophobe und Antisemiten. Genau sie sind es auch, die bis heute in vielerlei Hinsicht das Leben in der Ukraine bestimmen.

Gleich zu Beginn wird von der sogenannten „Regierung“ über eine skandalöse Gesetzesvorlage einer Änderung der Sprachenpolitik im Lande beraten, durch die Rechte nationaler Minderheiten direkt verletzt würden. Freilich haben die ausländischen Sponsoren dieser heutigen „Politiker“, die Berater der heutigen „Regierung“ die Initiatoren dieser Idee sogleich zurückgepfiffen. Sie sind ja durchaus kluge Leute, das muss man ihnen schon zugestehen, und sie wissen, wozu Versuche führen werden, eine ethnisch reine Ukraine zu schaffen. Die Gesetzesvorlage wurde zurückgestellt, aber ganz offenbar auf Zeit. Von der Existenz dieser Gesetzesvorlage wird jetzt geschwiegen, offenbar kalkuliert man mit dem kurzen Gedächtnis der Menschen. Aber es ist allen vollkommen klar geworden, was genau die heutigen ideellen Erben Banderas – Hitlers Mittäter in der Zeit des Zweiten Weltkriegs – in nächster Zeit unternehmen werden.

Klar ist ebenso, dass es bis heute keine legitime exekutive Macht in der Ukraine gibt, es gibt niemanden, mit dem man verhandeln könnte. Viele staatliche Organe sind von Titelbetrügern usurpiert worden, dabei haben sie keine Kontrolle über irgendetwas im Lande, im Gegenteil – und das will ich betonen – oftmals befinden sie sich unter der Kontrolle von Radikalen. Um zu einem Empfang bei manchem Minister der heutigen Regierung vorgelassen zu werden, benötigt man die Genehmigung bewaffneter Schläger vom Maidan. Das ist kein Scherz, sondern heutige Realität.

Denen, die dem Putsch Widerstand leisteten, wurden Repressionen und Strafexpeditionen angedroht. Und natürlich war die russischsprachige Krim die erste in dieser Reihe. Im Zusammenhang damit haben sich die Bewohner der Krim und Sewastopols an Russland gewandt, mit dem Aufruf, ihre Rechte und ihr Leben zu schützen und das, was im Lande ablief, nicht zuzulassen – was aber bis heute noch in Kiew, in Donezk, in Charkow und anderen Städten in der Ukraine passiert.

Natürlich konnten wir diese Bitte nicht ausschlagen, wir konnten die Krim und ihre Bewohner nicht der Not überlassen, denn das wäre Verrat gewesen.

Vor allem ging es darum, Bedingungen für eine friedliche, freie Meinungsäußerung zu schaffen, damit die Bewohner der Krim ihr Schicksal erstmals in der Geschichte selbst bestimmen konnten. Allerdings was hören wir heute von unseren Kollegen in Westeuropa, in Nordamerika? Uns wird gesagt, wir würden die geltenden Normen des Völkerrechts verletzen. Erstens, es ist sehr gut, dass sie sich wenigstens daran erinnern, dass es ein Völkerrecht gibt – vielen Dank schon allein dafür; besser spät, als nie.

Und zweitens, das Wichtigste: was ist es denn, was wir angeblich verletzen? Ja, der Präsident der Russischen Föderation bekam vom Oberhaus des Parlaments das Recht, die Streitkräfte in der Ukraine einzusetzen. Doch von diesem Recht wurde streng genommen noch nicht einmal Gebrauch gemacht. Die Streitkräfte Russlands sind nicht auf das Territorium der Krim eingedrungen, sondern sie waren in Entsprechung mit einem internationalen Vertrag bereits dort. Ja, wir haben unsere Gruppierung vor Ort verstärkt, haben dabei aber – und ich möchte das unterstreichen, damit es alle wissen und es hören – die maximal zulässige Mannstärke unserer Truppenpräsenz auf der Krim nicht überschritten; diese sieht 25.000 Mann vor, aber es bestand kein Bedarf an einer solchen Zahl.

Und weiter. Bei der Unabhängigkeitserklärung und der Ausrufung eines Referendums hat der Oberste Rat der Krim sich auf die UN-Charta berufen, in der davon die Rede ist, dass eine Nation über Selbstbestimmungsrecht verfügt. Übrigens hat die Ukraine selbst sich textlich fast identisch darauf berufen, als sie aus der UdSSR ausschied – das sei angemerkt. Die Ukraine nahm dieses Recht für sich in Anspruch, und den Bewohnern der Krim wird es verwehrt. Aus welchem Grund?

Außerdem stützte sich die Regierung der Krim auf den bekannten Präzedenzfall mit Kosovo, ein Präzedenzfall, den unsere westlichen Partner selbst geschaffen haben, quasi mit eigenen Händen, und zwar in einer Lage, die der in der Krim ganz analog ist; man erklärte die Trennung des Kosovo von Serbien für legitim und versuchte die Beweisführung, dass es keines Einverständnisses der Zentralmacht für solche unilateralen Unabhängigkeitserklärungen bedürfe. Der Internationale Gerichtshof der UN hat auf Grundlage von Paragraph 1 Punkt 2 der UN-Charta sein Einverständnis damit erklärt und in seiner Entscheidung am 22. Juli 2010 folgendes erklärt. Ich zitiere wörtlich: „Es besteht kein allgemeines Verbot einseitiger Unabhängigkeitserklärungen, das aus der Praxis des Sicherheitsrates resultieren würde“ – und weiter: „Das allgemeine Völkerrecht beinhaltet keinerlei anwendbares Verbot von Unabhängigkeitserklärungen“. Wie man so schön sagt, alles glasklar.

Ich mag es nicht besonders, Zitate anzubringen, aber kann doch nicht davon absehen, noch einen Auszug aus einem offiziellen Dokument zu bringen, diesmal ist das ein schriftliches Memorandum der USA vom 17. April 2009, das diesem Internationalen Gerichtshof im Zusammenhang mit der Anhörung zu Kosovo vorgelegt wurde. Wieder Zitat: „Unabhängigkeitserklärungen können, wie das auch häufig passiert, das innere Recht verletzen. Aber das bedeutet nicht, dass dadurch das Völkerrecht verletzt wird“. Zitat Ende. Sie haben es selbst geschrieben, der ganzen Welt verkündet, alle zurechtgebogen, und nun regen sie sich auf. Worüber denn? Das, was die Bewohner der Krim tun, passt exakt in diese Instruktion – eine solche ist es ja faktisch. Das, was die Albaner in Kosovo (denen wir mit Achtung begegnen) dürfen, wird den Russen, Ukrainern und Krimtataren auf der Krim verwehrt. Wieder die Frage: Warum?

Von genau den gleichen – von den Vereinigten Staaten und von Europa – hören wir, dass Kosovo angeblich ein Sonderfall gewesen sei. Worin besteht denn das Besondere nach Meinung unserer Kollegen? Es stellt sich heraus, dass es darin besteht, dass es im Verlauf des Kosovokonflikts viele menschliche Opfer gegeben hat. Was ist das denn – ein juristisches Argument? In der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs ist davon überhaupt keine Rede. Wissen Sie, das sind schon nicht einmal mehr doppelte Standards. Das ist ein frappierend primitiver und unverhohlener Zynismus. Es kann doch nicht sein, dass man alles so grob für seine Interessen zurechtbiegt, ein und dieselbe Sache heute „schwarz“ und morgen „weiß“ nennt. Denn soll daraus etwa folgen, dass man einen jeden Konflikt bis zu menschlichen Opfern vorantreiben muss?

Ich will es direkt sagen: wenn die örtlichen Einheiten der Selbstverteidigung die Lage nicht rechtzeitig unter ihre Kontrolle gebracht hätten, hätte es dort auch Opfer geben können. Und Gott sei Dank ist das nicht passiert! In der Krim ist es zu keinem einzigen bewaffneten Zusammenstoß gekommen, es gab keine menschlichen Opfer. Was denken Sie, weshalb? Die Antwort ist einfach: weil es schwierig oder praktisch unmöglich ist, gegen ein Volk und dessen Willen Krieg zu führen. In diesem Zusammenhang möchte ich den ukrainischen Armeeangehörigen danken – und das sind nicht wenige, insgesamt 22.000 Mann mit voller Bewaffnung. Ich will denjenigen ukrainischen Armeeangehörigen danken, die sich nicht zu einem Blutvergießen haben hinreißen lassen und sich nicht mit Blut befleckt haben.

Verehrte Kollegen! Im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine spiegelt sich all das, was derzeit, aber auch bereits in den vergangenen Jahrzehnten in der Welt passiert. Nach dem Verschwinden der bipolaren Welt ist diese Welt nicht etwa stabiler geworden. Wichtige und internationale Institutionen erstarken nicht, im Gegenteil, häufig ist es so, dass sie an Bedeutung verlieren. Unsere westlichen Partner, allen voran die Vereinigten Staaten, ziehen es vor, in ihrer praktischen Politik nicht vom Völkerrecht, sondern vom Recht des Stärkeren Gebrauch zu machen. Sie glauben an ihre Erwähltheit und Exklusivität, daran, dass sie die Geschicke der Welt lenken dürfen und daran, dass immer nur sie allein Recht haben können. Sie handeln so, wie es ihnen einfällt: mal hier, mal da wenden sie Gewalt gegen souveräne Staaten an, bilden Koalitionen nach dem Prinzip „wer nicht mit uns ist, ist gegen uns“. Um ihren Aggressionen das Mäntelchen der Rechtmäßigkeit zu verleihen, erwirken sie entsprechende Resolutionen bei internationalen Organisationen, und wenn das aus irgendeinem Grunde nicht gelingt, dann ignorieren sie sowohl den UN-Sicherheitsrat, als auch die UNO als Ganzes.

So war es in Jugoslawien – daran können wir uns gut erinnern – im Jahr 1999. Es war kaum zu glauben, ich traute meinen Augen nicht, doch am Ende des 20. Jahrhunderts wurde eine der europäischen Hauptstädte, Belgrad, von Raketen- und Bombenangriffen erschüttert, wonach eine wirkliche Intervention folgte. Was, gab es denn damals zu dieser Frage eine Resolution des UN-Sicherheitsrats, die ein solches Vorgehen gestatten würde? Nichts dergleichen. Danach folgten Afghanistan, Irak, und unverhohlene Verletzungen der UNSC-Resolution zu Libyen, als man anstelle der Errichtung einer sogenannten Flugverbotszone mit Bombardements begann.

Es gab auch eine ganze Serie an gesteuerten „farbigen“ Revolutionen. Es ist klar, dass die Menschen in den Ländern, in denen sie passierten, müde waren von der Tyrannei, von der Armut, von der Perspektivlosigkeit, doch diese Gefühle wurden zynisch ausgenutzt. Diesen Ländern wurden Standards aufgezwungen, die in keinerlei Weise den Lebensweisen, den Traditionen oder der Kultur dieser Völker entsprachen. Im Endeffekt herrscht anstelle von Demokratie und Freiheit das Chaos, Gewalt und eine Abfolge an Staatsstreichen. Der „Arabische Frühling“ wurde zum „Arabischen Winter“.

Ein ähnliches Szenario kam in der Ukraine zur Anwendung. Im Jahr 2004 erfand man eine von der Verfassung nicht vorgesehene dritte Runde bei den Präsidentschaftswahlen, um den genehmen Kandidaten damit durchzubringen. Das ist ein Absurdum und ein Hohn gegenüber der Verfassung. Jetzt wurde eine vorab ausgebildete, gut ausgerüstete Armee aus bewaffneten Radikalen in das Szenario eingebracht.

Wir verstehen sehr gut, was hier abläuft, wir wissen, dass diese Aktionen sowohl gegen die Ukraine, als auch gegen Russland gerichtet waren, ebenso auch gegen eine Integration im eurasischen Raum. Und das während einer Zeit, in der Russland aufrichtig um Dialog mit unseren Kollegen im Westen bemüht war. Wir schlagen ständig Kooperation in Schlüsselfragen vor, wir wollen das gegenseitige Vertrauen fördern, wir wünschen, dass unsere Beziehungen auf Augenhöhe stattfinden, dass sie offen und ehrlich seien. Aber wir sehen keinerlei Entgegenkommen.

Im Gegenteil, wir wurden Mal ums Mal betrogen, es wurden Entscheidungen hinter unserem Rücken getroffen, man stellte uns vor vollendete Tatsachen. So war es mit der NATO-Osterweiterung, mit der Installation von militärischer Infrastruktur an unseren Grenzen. Uns wurde immer ein und dasselbe erzählt: „Na, das hat nichts mit euch zu tun.“ Es ist leicht gesagt, es habe nichts mit uns zu tun.

So war es auch mit der Entfaltung der Raketenabwehrsysteme. Ungeachtet all unserer Befürchtungen bewegt sich die Maschinerie vorwärts. So war es auch mit dem endlosen In-die-Länge-Ziehen der Verhandlungen zu Fragen der Visafreiheit, mit den Versprechen eines ehrlichen Wettbewerbs und eines freien Zugangs zu den globalen Märkten.

Heute droht man uns mit Sanktionen, aber wir leben ohnehin schon unter einer Reihe an Einschränkungen, die für uns, unsere Wirtschaft und unser Land insgesamt sehr bedeutend sind. Beispielsweise haben die USA, danach auch andere Länder es noch im Kalten Krieg verboten, bestimmte Technologien und Ausrüstung an die UdSSR zu verkaufen, es gab dazu die sogenannten CoCom-Listen. Diese sind heute formal annulliert, aber nur formal, denn faktisch gelten viele Verbote auch weiterhin.

Kurz, wir haben allen Grund zu der Annahme, dass die sprichwörtliche Eindämmungspolitik gegen Russland, die sowohl im 18., im 19. und im 20. Jahrhundert betrieben wurde, auch heute noch fortgeführt wird. Man versucht ständig, uns in irgendeine Ecke zu drängen, und zwar dafür, dass wir eine unabhängige Position vertreten, dafür, dass wir diese verteidigen, und dafür, dass wir die Dinge beim Namen nennen und nicht heucheln. Im Falle der Ukraine haben unsere westlichen Partner eine Grenze überschritten, handelten grob, verantwortungslos und unprofessionell.

Sie waren doch ausgezeichnet im Bilde darüber, dass sowohl in der Ukraine, als auch auf der Krim Millionen russischer Menschen leben. Wie sehr muss man denn politisches Feingefühl und Augenmaß eingebüßt haben, um die Folgen seiner Handlungen nicht vorauszusehen? Russland ist an eine Grenze gelangt, hinter die es nicht mehr zurück konnte. Wenn man eine Feder bis zum Anschlag zusammendrückt, wird sie sich irgendwann einmal mit Gewalt ausspannen. Dessen sollte man immer gewahr sein.

Heute ist es notwendig, die Hysterie abzustellen, die Rhetorik aus Zeiten des Kalten Kriegs zu beenden und eine offensichtliche Sache anzuerkennen: Russland ist ein selbständiger, aktiver Faktor der internationalen Gemeinschaft, es hat, wie andere Länder auch, nationale Interessen, die man berücksichtigen und achten muss.

Dabei sind wir all denen dankbar, die unseren Schritten zur Lage auf der Krim mit Verständnis begegnet sind; wir sind dem chinesischen Volk dankbar, dessen Führung die Lage um die Ukraine und die Krim in der Fülle der historischen und politischen Komplexität betrachtete und auch weiterhin betrachtet; wir schätzen die Zurückhaltung und die Objektivität Indiens hoch.

Heute möchte ich mich ebenso auch an das Volk der Vereinigten Staaten von Amerika wenden, an die Menschen, die seit den Zeiten der Gründung dieses Staates, der Annahme der Unabhängigkeitserklärung stolz darauf sind, dass die Freiheit ihr höchstes Gut ist. Ist denn das Streben der Menschen auf der Krim nach freier Wahl ihres Schicksals nicht ebensolch ein Gut? Verstehen Sie uns.

Ich denke, auch die Europäer werden Verständnis haben, vor allem die Deutschen. Ich möchte daran erinnern, dass im Verlauf der politischen Konsultationen zur Vereinigung der BRD und der DDR auf, gelinde gesagt, Expertenebene, bei weitem nicht alle Vertreter der Länder, die Verbündete Deutschlands waren und sind, die Idee der Wiedervereinigung befürwortet haben. Unser Land hat, ganz im Gegenteil, das aufrichtige und unaufhaltsame Streben der Deutschen nach nationaler Einheit eindeutig unterstützt. Ich bin mir sicher, dass Sie das nicht vergessen haben, und rechne damit, dass die Menschen in Deutschland ebenso auch das Bestreben der russischen Welt, des historischen Russland nach Wiedererrichtung der Einheit unterstützen.

Ich wende mich ebenso an das Volk der Ukraine. Ich wünsche aufrichtig, dass ihr uns versteht: wir wollen euch auf keine Weise schaden oder eure nationalen Gefühle verletzen. Wir haben die territoriale Integrität des ukrainischen Staates immer geachtet, im Gegensatz übrigens zu denen, die die Einheit der Ukraine ihren politischen Ambitionen opfern. Sie prunken mit Losungen über eine Groß-Ukraine, doch genau diese sind es, die alles dafür tun, das Land zu spalten. Der heutige gesellschaftliche Konflikt lastet vollständig auf deren Gewissen. Ich möchte, dass ihr mich anhört, liebe Freunde. Glaubt denen nicht, die euch mit Russland schrecken wollen, die davon schreien, dass der Krim weitere Regionen folgen werden. Wir wünschen keine Spaltung der Ukraine, das ist nicht das, was wir brauchen. Was die Krim anbetrifft, so ist und bleibt sie russisch, ukrainisch und krimtatarisch.

Ich wiederhole es – sie wird, wie es seit Jahrhunderten gewesen ist, eine Heimat für Vertreter aller dort lebenden Völker bleiben. Aber sie wird nie eine Heimat für Bandera-Anhänger sein!

Die Krim ist unser gemeinsames Erbe und ein höchst wichtiger Stabilitätsfaktor in der Region. Dieses strategisch bedeutsame Territorium muss sich unter einer starken, stabilen Souveränität befinden, die zum heutigen Tag de facto nur Russland bieten kann. Sonst, liebe Freunde – und damit wende ich mich sowohl an die Ukraine, als auch an Russland – können wir die Krim insgesamt verlieren, und zwar in durchaus nicht langer Zeit. Bitte bedenken Sie diese Worte.

Ich möchte ebenso daran erinnern, dass es in Kiew bereits schon Erklärungen über einen Beitritt der Ukraine zur NATO gegeben hat. Was würde diese Perspektive für die Krim und Sewastopol bedeuten? Es würde bedeuten, das in einer Stadt der russischen militärischen Ehre die NATO-Flagge weht, dass es eine Bedrohung für den gesamten Süden Russlands gäbe – keine vorübergehende, sondern eine ganz konkrete. Alles, was hätte passieren können, ist eben das, was hätte passieren können, gäbe es die Wahl der Bewohner der Krim nicht. Dafür sei ihnen großer Dank.

Übrigens sind wir nicht gegen eine Zusammenarbeit mit der NATO, ganz und gar nicht. Wir sind dagegen, dass eine Militärallianz – und die NATO ist und bleibt bei allen internen Prozessen immer noch eine Militärallianz – vor unserem Zaun, an unserem Haus und auf unseren historischen Territorien das Sagen hätte. Wisst ihr, ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass wir nach Sewastopol zu Besuch bei NATO-Seeleuten fahren. Sie sind übrigens überwiegend ganz wunderbare Jungs, aber sollen sie lieber nach Sewastopol zu uns zu Besuch kommen, als wir zu ihnen.

Ich will es direkt sagen: es tut uns in der Seele weh, was gerade in der Ukraine passiert, dass Menschen leiden, dass sie nicht wissen, wie sie heute leben sollen und was morgen wird. Unsere Besorgnis ist verständlich, wir sind ja nicht einfach nur gute Bekannte, sondern wir sind faktisch, und das habe ich schon mehrfach betont, ein Volk. Kiew ist die Mutter der russischen Städte. Die alte Rus ist unser gemeinsamer Ursprung, und wir können nicht ohne einander, egal, was passiert.

Noch eines will ich sagen. In der Ukraine leben und werden weiterhin Millionen russischer Menschen, russischsprachiger Bürger leben, und Russland wird ihre Interessen auch weiterhin politisch, diplomatisch und juristisch schützen. Allerdings muss die Ukraine in erster Linie selbst daran interessiert sein, die Interessen dieser Menschen zu garantieren. Darin besteht ein Unterpfand für die Stabilität des ukrainischen Staates und der territorialen Integrität des Landes.

Wir wollen Freundschaft mit der Ukraine, wir wollen, dass sie ein starker, souveräner und sich selbst genügender Staat ist. Für uns ist die Ukraine ja einer der wichtigsten Partner, es gibt unzählige gemeinsame Projekte, und ungeachtet aller Dinge glaube ich an ihren Erfolg. Und das wichtigste: wir wollen, dass Frieden und Einvernehmen auf ukrainischem Boden einkehren, und gemeinsam mit anderen Ländern wollen wir darin umfassende Unterstützung leisten. Doch ich wiederhole es: nur die Bürger der Ukraine selbst sind dazu in der Lage, im eigenen Haus für Ordnung zu sorgen.

Die Entschiedenheit der außenpolitischen Position Russlands beruhte auf dem Willen von Millionen von Menschen, auf einem gesamtnationalen Konsens, auf der Unterstützung der führenden politischen und gesellschaftlichen Kräfte. Ich möchte allen für diese patriotische Einstellung Dank sagen. Allen ohne Ausnahme. Doch für uns ist es jetzt wichtig, diese Konsolidierung auch weiterhin zu bewahren, um die Aufgaben anzugehen, die vor Russland stehen.

Wir werden es mit Sicherheit auch mit äußeren Gegenmanövern zu tun bekommen, doch wir müssen für uns selbst entscheiden, ob wir dazu bereit sind, unsere nationalen Interessen konsequent zu verteidigen, oder ob wir sie mehr und mehr aufgeben und uns wer weiß wohin zurückziehen. Manche westlichen Politiker schrecken uns bereits nicht nur mit Sanktionen, sondern auch mit der Perspektive einer Verschärfung der inneren Probleme. Es wäre interessant zu erfahren, was sie damit meinen: Aktivitäten einer gewissen „Fünften Kolonne“ – also verschiedener „Vaterlandsverräter“ – oder rechnen sie damit, dass sie die soziale und wirtschaftliche Lage Russlands verschlechtern können und damit eine Unzufriedenheit der Menschen hervorrufen? Wir betrachten solche Verlautbarungen als unverantwortlich und offen aggressiv, und werden entsprechend darauf reagieren. Dabei werden wir selbst niemals nach einer Konfrontation mit unseren Partnern – weder in Ost, noch in West – streben; ganz im Gegenteil, wir werden alles Notwendige unternehmen, um zivilisierte, gutnachbarliche Beziehungen aufzubauen, so, wie es sich in der heutigen Welt gehört.

Verehrte Kollegen!

Ich verstehe die Bewohner der Krim, die die Frage beim Referendum maximal direkt und klar formuliert haben: ob die Krim mit der Ukraine, oder mit Russland sein soll. Man kann mit Sicherheit sagen, dass die Führung der Krim und der Stadt Sewastopol und die Abgeordneten der gesetzgebenden Organe bei der Formulierung der Frage des Referendums jegliche Gruppen- und Parteieninteressen beiseitelegten und sich einzig von den wirklichen Interessen der Menschen haben leiten lassen. Eine jede beliebige andere Variante einer Volksabstimmung, wie verlockend sie auch auf den ersten Blick erschiene, wäre aufgrund historischer, demographischer, politischer und wirtschaftlicher Besonderheiten dieses Gebiets von nur zeitweiligem und unfestem Charakter; das würde zu einer weiteren Verschärfung der Lage um die Krim führen und sich auf denkbar schlechte Weise auf dem Leben der Menschen niederschlagen. Die Bewohner der Krim formulierten die Frage hart, kompromisslos und ohne jegliche Nuancen. Das Referendum verlief offen und ehrlich, und die Menschen auf der Krim haben klar und überzeugend ihren Willen bekundet: sie wollen mit Russland sein.

Auch Russland steht es bevor, eine schwierige Entscheidung zu treffen, unter Berücksichtigung der Gesamtheit an inneren und äußeren Faktoren. Wie ist jetzt die Meinung der Menschen in Russland? Hier gibt es, wie in jeder demokratischen Gesellschaft, verschiedene Standpunkte, doch die Position der absoluten – und das möchte ich unterstreichen – der absoluten Mehrheit der Bürger ist ebenso offensichtlich.

Sie kennen die jüngsten soziologischen Umfragen, die man in Russland dieser Tage durchgeführt hat: ungefähr 95 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass Russland die Interessen von Russen und anderen Nationalitäten auf der Krim verteidigen sollte. 95 Prozent. Und mehr als 83 Prozent gehen davon aus, dass Russland das tun muss, selbst wenn eine solche Position unsere Beziehungen zu manchen Staaten verschlechtert. 86 Prozent der Bürger unseres Landes sind der Meinung, dass die Krim nach wie vor russisches Territorium, russische Erde sei. Und hier eine sehr wichtige Zahl, sie korreliert absolut mit dem Ergebnis des Krim-Referendums – fast 92 Prozent sind für eine Wiedervereinigung der Krim mit Russland.

Auf diese Weise ist sowohl die überwiegende Mehrheit der Bewohner der Krim, als auch die absolute Mehrheit der Bürger der Russischen Föderation für eine Wiedervereinigung der Republik Krim und der Stadt Sewastopol mit der Russischen Föderation.

Jetzt ist es an einer politischen Entscheidung in Russland selbst. Und diese kann sich einzig auf dem Willen des Volkes gründen, denn das Volk ist die Quelle einer jeden Macht.

Sehr geehrte Mitglieder des Föderationsrats! Verehrte Abgeordnete der Staatsduma! Bürger Russlands, Einwohner der Krim und Sewastopols! Auf Grundlage der Ergebnisse des Referendums, das auf der Krim stattgefunden hat, auf Grundlage der Willensbekundung des Volkes, bringe ich ein Verfassungsgesetz über die Aufnahme zweier neuer Subjekte – der Republik Krim und der Stadt Sewastopol – in den Bestand der Russischen Föderation im Föderationsrat ein; ich bitte ebenso darum, den zur Unterschrift vorbereiteten Vertrag über den Beitritt der Republik Krim und der Stadt Sewastopol zur Russischen Föderation zu ratifizieren. Ich zweifle nicht an Ihrer Unterstützung!

Quelle: kremlin.ru

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Bundestag – Wagenknecht

Ob man sie mag oder nicht, sie spricht Klartext. Das wiederum mag ich.

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neue Verfassung – Artikel 10 – Obdach

Obdach

(1)Jeder Mensch hat das Recht auf Obdach und eine Grundversorgung an Nahrung, Hygiene, medizinischer Versorgung und Kleidung. Deutschland hält ausreichend Unterkünfte vor. Für Wechselfälle des Lebens (Trennung, Räumungsklage u. ä.)
stehen Sofort-Unterkünfte bereit.

(2)Ist ein Mensch obdachlos, spielt die Frage der Schuld oder Eigenverantwortung keine Rolle. Der Mensch braucht zunächst ein Obdach, danach können die Ursachen geklärt werden

(3)Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen sollte Obdachlosigkeit nicht mehr vorkommen müssen. Findet jemand trotz des Bedingungslosen Grundeinkommens kein Obdach, erhält er Beistand bei der Bewältigung seines Alltags. Liegt der Obdachlosigkeit eine Suchterkrankung, eine Depression oder eine andere Erkrankung zugrunde, kann ein Betreuer beauftragt werden, bis der Mensch wieder in der Lage ist, sein Leben zu bewältigen.

(4)Der Staat setzt ziviles Personal ein, um Gespräche mit Obdachlosen zu führen.
Dieses Personal ist auch zuständig für Bettler.
Es ist berechtigt zu verlangen, dass sich diese Menschen ausweisen.
Polizeieinsätze sollten vermieden werden.
Das gilt besonders, wenn es sich bei den bettelnden Menschen um Kinder handelt.

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neue Verfassung – Artikel 9 – Verschleppung

Verschleppung

(1)Jeder Mensch, der gegen seinen Willen nach Deutschland verschleppt wurde, hat einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Ausländerbehörde.
Er hat Anspruch auf psychologische Begleitung und medizinische Versorgung, sowie Überbrückungsgeld.

(2)Wurde ihm der Pass abgenommen, so ist nach Prüfung in Verbindung mit dem Heimatland ein Ersatzpass auszustellen. Er hat einen Rechtsanspruch in seine Heimat auszureisen.

(3)Wurde er zu Zwangsarbeit oder Prostitution gezwungen, so sind die Täter zu ermitteln und festzunehmen. Handelt es sich um Diplomaten, so sind diese auszuweisen.

(4)Erhebt der Mensch in seinem Heimatland Klage gegen die Täter, so sind diese auszuliefern, es sei denn, ihnen droht dort die Todesstrafe, Folter oder eine andere Gefahr, die mit dem Recht auf Würde unvereinbar sind.

(5)Handelt es sich bei dem Menschen um ein Kind, das seinen Willen noch nicht artikulieren kann, sind Sachverständige hinzuzuziehen.

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neue Verfassung – Artikel 8 – Sexuelle Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von seiner Geburt an.

(2) Es ist Eltern untersagt das Geschlechtsteil ihres Kindes durch Operation zu verändern. Ärzten, die solche Operationen durchführen, können mit Gefängnis bestraft werden. Näheres regelt das Strafgesetzbuch.

(3) Operationen dürfen frühestens nach Ende der Pubertät vorgenommen werden und nur nach ausführlicher psychologischer Beratung.

(4) Deutschland erkennt 3 Geschlechter an, männlich, weiblich und Hermaphroditen.

(5) Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet, wenn dadurch die Rechte anderer verletzt werden. Pädophilie ist verboten.

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neue Verfassung – Artikel 7 – Schulbildung

Schulbildung

(1)Jedes Kind hat das Recht auf Bildung von seiner Geburt an. Die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Entlastung und können einen Kitaplatz beanspruchen. Das Kind soll gute Deutschkenntnisse auf spielerische Weise entwickeln. Kommt ein Elternteil aus einer anderen Kultur, soll das Kind, wenn möglich, auch die Sprache jenes Elternteils erlernen und seine Kultur. Bilinguale Kitas können das leisten.

(2)Jedes Kind hat das Recht auf Schulbildung gemäß seinen Fähigkeiten und Talenten. Eignungstest können helfen Begabungen zu erkennen. Kinder haben das Recht auf qualifizierten Deutschunterricht in Wort, Schrift und Spiel. Kinder mit Migrationshintergrund haben das Recht auf ein bilinguales Angebot. Dies kann auch in einem Kurssystem erfolgen.

(3)Ethik ist Pflichtfach. Erlernt wird hier auch Konfliktbewältigung, Streitschlichtung und Mediation. Ziel ist eine Erziehung zu Toleranz und Respekt. Das Kind erhält einen Überblick über andere Kulturen, die Vielfalt auf unserem Planeten und die Sorge für den Schwächeren. Ökologie ist Pflichtfach vom ersten Schuljahr an, ebenso wie Ernährungslehre und die Erziehung zur Nachhaltigkeit.

(4)Religionsunterricht gibt es nicht in einem laizistisch orientierten Staat. Die Indoktrinierung von Kindern in Schulen ist verboten.

(5)Privatschulen können errichtet werden, wenn sie eine besondere Förderung von Kindern zum Ziel haben (z.B. Hochbegabtenförderung). die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn die Privatschule der Indoktrinierung von Kindern dient.

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neue Verfassung – Artikel 6 – Familie und Kinder und Alleinstehende

Familie und Kinder

Unter Familie wird jede Form des Verbundes verstanden, der über eine Person hinaus geht.

(1)Kinder, Behinderte und Senioren stehen unter einem besonderen Schutz des Staates, weil sie schutzbedürftig sind.

(2)Jeder volljährige Bürger kann die Form seiner Familie frei wählen. Er kann allein leben, in einem Familienverband oder einer Wohngemeinschaft.

(3)Die Pflege und Erziehung eines Kindes obliegt dem Erziehungsberechtigten. Das können die leiblichen Eltern sein, Pflegeeltern oder vom Staat beauftragte Personen. Das Kind hat ein Mitspracherecht, soweit es in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Erziehungsberechtigung soll demjenigen erteilt werden, der die bestmögliche Förderung nach Artikel 1 der Verfassung gewährleisten kann. Das Kindeswohl hat dabei höchste Priorität.

(4)Behinderte sollen weitestgehend selbständig leben können, soweit sie dazu in der Lage sind. Können sie aufgrund der Behinderung ihr Geld nicht sinnvoll einteilen, erhalten sie einen Beistand, der sie dabei unterstützt. Sie können auch einen Betreuer erhalten, wenn es erforderlich ist. Das Selbstbestimmungsrecht ist nur dann einzuschränken, wenn der Behinderte sich selbst schadet.

(5)Senioren, die sich nicht mehr selbst helfen können, haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Versorgung. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Demente Senioren haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Leben gemäß ihren Möglichkeiten. Droht Verwahrlosung wegen Altersstarrsinns können Senioren angemessen untergebracht werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Begleitung durch einen Psychologen.

(6)Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Ist ein Elternteil übergriffig durch Gewalt oder sexuelle Delikte, wird der Umgang dergestalt eingeschränkt, dass das Kind allein entscheidet, ob es Umgang wünscht, dieser jedoch nur im Beisein einer Aufsicht stattfindet. Auch ein misshandeltes Kind liebt seine Eltern. Auch hier hat das Kindeswohl höchste Priorität.

—————————————————————————————-

Ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren wurde, spielt heute keine Rolle mehr. Es ist und bleibt ein Kind.
Viele Kinder leben heute bei nur einem Elternteil, in Patchworkfamilien, bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Räumt man dem Kind ein zu erklären, bei wem es leben will und respektiert diese Entscheidung, dann erübrigt es sich, nach den Rechten der Eltern auf das Kind zu fragen. Das gilt unabhängig vom Umgangsrecht.

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neue Verfassung – Artikel 5 – Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit

(1)Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift, Bild, Radio oder Video frei zu äußern und zu verbreiten, sofern er die Persönlichkeitsrechte eines anderen nicht verletzt. Ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt entscheidet eine Schiedsstelle. Sie kann von jedem Menschen angerufen werden, also auch von Kindern. Liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, so ist der Beitrag unverzüglich zu entfernen. Ein Gerichtsverfahren ist nicht erforderlich. Es genügt der Schiedsspruch.

(2) Wurde die Meinung im Ausland getätigt, so haben die Gerichte aufgrund des Schiedsspruches eine einstweilige Verfügung zu erlassen, nach deren Vorlage Provider den Beitrag löschen müssen. Ist ein Schaden entstanden, der Schadensersatz begründen kann, sind die Userdaten des Täters herauszugeben.

(3)Jeder hat das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Verweigern Behörden Zugang zu Informationen, entscheidet eine Schiedsstelle. Verzögert sich dadurch der Erhalt der Information, ist die Behörde verpflichtet dem Antragsteller Schadensersatz zu leisten. Einzelheiten regelt ein Gesetz.

(4)Die Pressefreiheit, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfung, Fernsehen und Film werden gewährleistet. Blogs im Internet werden dem gleichgestellt.

(5)Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Ordnungsgelder bis zu € 250.000 belegt werden.

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neue Verfassung – Artikel 4 – Religionsfreiheit – Weltanschauung

Religionsfreiheit – Weltanschauung

(1)Jeder Mensch darf seine Religion frei ausüben, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden. Für Weltanschauungen gilt dasselbe.

(2)Die Religionsausübung ist eine Privatangelegenheit.

(3)Niemand darf nach seiner Religionszugehörigkeit gefragt werden. Das gilt auch für Schüler. Religionsunterricht an Schulen gibt es nicht. Religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden, also auch in Schulen, sind unzulässig.

(4)Kein Kind darf wegen der Religion seiner Eltern verstümmelt werden. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor dem Recht der Eltern auf Religionsausübung. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Das Nähere regelt ein Gesetz. Das Recht Volljähriger auf Beschneidung bleibt unberührt.

Artikel 4 Abs. 3 GG wird ersatzlos gestrichen, da wir keine Kriege führen, sondern uns zum Frieden und zu Neutralität verpflichtet haben.

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neue Verfassung – Artikel 3 – Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot

Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot

(1)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2)Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Sie erhalten gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ungleichbehandlungen werden mit einem Ordnungsgeld bis € 250.000 bestraft. Menschen werden in allen Bundesländern gleich entlohnt.

(3)Niemand darf diskriminiert werden. Näheres regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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neue Verfassung – Artikel 2 – Freie Entfaltung der Persönlichkeit

Freie Entfaltung der Persönlichkeit

(1)Jeder Mensch ist einzigartig und hat das Menschenrecht, sich frei zu entfalten, solange er die Rechte anderer nicht verletzt.

(2)Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung von der Geburt an. Der Staat ermöglicht eine bestmögliche Bildung und Förderung mit dem Ziel die individuellen Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Der Staat fördert insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift und Kenntnisse der deutschen Kultur.

(3)Jeder Deutsche mit Migrationshintergrund hat einen Rechtsanspruch zusätzlich auf das Erlernen der Muttersprache seiner Eltern in Wort und Schrift und Kenntnisse der Kultur seiner Eltern. Der Staat kann den Lernstoff auch durch E-Learning anbieten, wenn es zu wenig Schüler einer Sprache oder Kultur gibt.

(4)Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Schulung im Umgang mit Konflikten und Mediationen gehören zu den Bildungsgrundlagen.

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neue Verfassung – Artikel 1 – Menschenwürde

Menschenwürde

(1)Die Menschenwürde ist unantastbar. Der Staat schützt die Würde aller Menschen in seinem Hoheitsgebiet. Mensch ist auch der gezeugte Mensch vor seiner Geburt. Jedes ungeborene Kind hat einen Rechtsanspruch auf bestmögliche Unterstützung, ebenso wie seine Mutter. Das Recht der Mutter auf Abtreibung bleibt unberührt. Finanzielle Not darf niemals ein Grund für eine Abtreibung sein.

(2)Jede werdende Mutter und junge Eltern haben einen Rechtsanspruch auf bestmögliche Unterstützung für sich und ihr Kind. Sie erhalten Gutscheine zur Entlastung, um einer Erschöpfung vorzubeugen. Die Gutscheine können bei Oma-Hilfsdiensten und ähnlichen Einrichtungen eingelöst werden. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Jedes neugeborene Kind ist in Deutschland willkommen und erhält eine neue Erstausstattung als Willkommensgruß. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Das ist ein unmittelbares Recht des Kindes, unabhängig von der Staatsangehörigkeit seiner Eltern.

(3)Deutschland verpflichtet sich zum Frieden. Jede Herstellung und der Handel mit Waffen werden unterlassen, weil das mit der Menschenwürde und den Menschenrechten unvereinbar ist. Deutschland beteiligt sich nicht an Kriegen und ist ein neutrales Land.

(4)Jeder hilfsbedürftige Mensch hat einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch den Staat. Die Kosten trägt, soweit es die Gesundheit betrifft, die Einheitsversicherung. Alle anderen Kosten tragen die Länder und der Bund anteilig. Obdachlosigkeit ist mit der Menschenwürde unvereinbar.

(5)Jeder Mensch hat das Recht in Würde zu sterben. Lebensverlängernde Maßnahmen gegen seinen Willen sind unzulässig. Aktive Sterbehilfe darf geleistet werden, wenn dies der Wille des Menschen ist und ein Notar dies beglaubigt hat.

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neue Verfassung – Präambel

Deutschland ist ein laizistischer, demokratischer Rechtsstaat. Er wacht darüber, dass die Grundrechte seiner Bürger geschützt werden und achtet die Menschenrechte. Deutscher Bürger ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Jeder deutsche Bürger hat einen Rechtsanspruch auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen, von seiner Geburt bis zu seinem Tode, dass ihm die Teilhabe am Leben garantiert. Das Bedingungslose Grundeinkommen Minderjähriger wird von seinem Vormund treuhänderisch verwaltet. Ausländer, die ständig in Deutschland leben, sollen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Sie können für eine Übergangszeit eine finanzielle Unterstützung auf Antrag erhalten, sollen diese aber nutzen, die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft zu erfüllen. Das Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit bleibt unberührt. Asylanten erhalten eine finanzielle Unterstützung für eine Übergangszeit, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde. Die Übergangszeit soll genutzt werden, um gute Deutschkenntnisse zu erwerben und zu Bildungszwecken. Das Recht auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen erlischt, wenn sich der deutsche Bürger länger als 6 Monate nicht mehr in Deutschland aufhält. Dies gilt nicht für Schüler und Studenten, die im Ausland studieren.

Jeder deutsche Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Einheitsversicherung. (Das ist die Versicherung nach Zusammenlegung der Kranken- Unfall- und Rentenversicherung.)

Über diese Verfassung entscheiden alle wahlberechtigten deutschen Bürger durch Volksentscheid. Sie wird wirksam am Tage nach dem Volksentscheid und löst gemäß Artikel 146 GG das Grundgesetz ab.

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Bundestag – Ströbele´s Rede zu Snowden

https://www.youtube.com/watch?v=W6XLn1sBBDQ

Absolut liebenswert! Mutig, nach Moskau zu fahren, aber in der Forderung: total naiv.

Wir sind kein souveräner Staat. Wir haben keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Die Amis benehmen sich wie unter Besatzungsrecht und entführen Menschen, die gerade nicht in ihre Absichten passen – ohne jede Rechtsgrundlage. Frau Merkel liebt die Amis. Ist unterwürfig auf eine Weise, die Übelkeit erregt.

Snowden ist hoffentlich klug genug, um sich nicht auf so eine unsichere Situation einzulassen. Bei uns wäre er nicht sicher. Die Amis würden womöglich eine Drohne schicken und Snowden in die Luft sprengen – mit Merkel als Kollateralschaden. „Sorry, war nicht so gemeint,“ oder so.

Bei uns ist eigentlich niemand mehr sicher, wenn man es genau nimmt.

Man mag über Putin denken, wie man will, aber für den Moment ist Snowden dort gut aufgehoben. Wo wäre der sichere Ort für Snowden (und jeden anderen), der es wagt sich mit den USA anzulegen? Glaubt irgendwer, dass sich unter einer Großen Koalition etwas ändern würde?

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Gysi im Bundestag zu NSA und Snowden vom 18.11.2013

Gregor Gysi bringt es mal wieder auf den Punkt. Besonders gut hat mir gefallen, dass er der Kanzlerin entgegen geschmettert hat, dass er von jahrelangem Duckmäusertum die Nase voll habe und sie endlich einmal handeln müsse.

Wer gegenüber den USA souverän auftreten will, muss auf einem Friedensvertrag bestehen und auf die Umsetzung des Artikel 146 GG

Wir haben als Bürger das Recht auf Offenlegung aller Geheimverträge. Darin gehe ich mit ihm einig.

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START des Blogs

am 17.11.2013  12:10
Verantwortlich:  Margit Ricarda Rolf  – parteilos –

Eingestellt von Karl-Peter (KPG-Studio.de)

Jetzt muß der Blog nur noch mit Leben gefüllt werden.
Viel Spaß & Erfolg
Karl-Peter & Ricarda

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