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neue Verfassung – Artikel 9 – Verschleppung

Verschleppung (1)Jeder Mensch, der gegen seinen Willen nach Deutschland verschleppt wurde, hat einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Ausländerbehörde. Er hat Anspruch auf psychologische Begleitung und medizinische Versorgung, sowie Überbrückungsgeld. (2)Wurde ihm der Pass abgenommen, so ist nach Prüfung in … Weiterlesen

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