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neue Verfassung – Artikel 8 – Sexuelle Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung (1) Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von seiner Geburt an. (2) Es ist Eltern untersagt das Geschlechtsteil ihres Kindes durch Operation zu verändern. Ärzten, die solche Operationen durchführen, können mit Gefängnis bestraft werden. Näheres regelt … Weiterlesen

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