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neue Verfassung – Artikel 6 – Familie und Kinder und Alleinstehende

Familie und Kinder Unter Familie wird jede Form des Verbundes verstanden, der über eine Person hinaus geht. (1)Kinder, Behinderte und Senioren stehen unter einem besonderen Schutz des Staates, weil sie schutzbedürftig sind. (2)Jeder volljährige Bürger kann die Form seiner Familie … Weiterlesen

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