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neue Verfassung – Artikel 5 – Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit (1)Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift, Bild, Radio oder Video frei zu äußern und zu verbreiten, sofern er die Persönlichkeitsrechte eines anderen nicht verletzt. Ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt entscheidet eine Schiedsstelle. Sie kann von jedem … Weiterlesen

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