neue Verfassung – Artikel 7 – Schulbildung

Schulbildung

(1)Jedes Kind hat das Recht auf Bildung von seiner Geburt an. Die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Entlastung und können einen Kitaplatz beanspruchen. Das Kind soll gute Deutschkenntnisse auf spielerische Weise entwickeln. Kommt ein Elternteil aus einer anderen Kultur, soll das Kind, wenn möglich, auch die Sprache jenes Elternteils erlernen und seine Kultur. Bilinguale Kitas können das leisten.

(2)Jedes Kind hat das Recht auf Schulbildung gemäß seinen Fähigkeiten und Talenten. Eignungstest können helfen Begabungen zu erkennen. Kinder haben das Recht auf qualifizierten Deutschunterricht in Wort, Schrift und Spiel. Kinder mit Migrationshintergrund haben das Recht auf ein bilinguales Angebot. Dies kann auch in einem Kurssystem erfolgen.

(3)Ethik ist Pflichtfach. Erlernt wird hier auch Konfliktbewältigung, Streitschlichtung und Mediation. Ziel ist eine Erziehung zu Toleranz und Respekt. Das Kind erhält einen Überblick über andere Kulturen, die Vielfalt auf unserem Planeten und die Sorge für den Schwächeren. Ökologie ist Pflichtfach vom ersten Schuljahr an, ebenso wie Ernährungslehre und die Erziehung zur Nachhaltigkeit.

(4)Religionsunterricht gibt es nicht in einem laizistisch orientierten Staat. Die Indoktrinierung von Kindern in Schulen ist verboten.

(5)Privatschulen können errichtet werden, wenn sie eine besondere Förderung von Kindern zum Ziel haben (z.B. Hochbegabtenförderung). die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn die Privatschule der Indoktrinierung von Kindern dient.

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neue Verfassung – Artikel 6 – Familie und Kinder und Alleinstehende

Familie und Kinder

Unter Familie wird jede Form des Verbundes verstanden, der über eine Person hinaus geht.

(1)Kinder, Behinderte und Senioren stehen unter einem besonderen Schutz des Staates, weil sie schutzbedürftig sind.

(2)Jeder volljährige Bürger kann die Form seiner Familie frei wählen. Er kann allein leben, in einem Familienverband oder einer Wohngemeinschaft.

(3)Die Pflege und Erziehung eines Kindes obliegt dem Erziehungsberechtigten. Das können die leiblichen Eltern sein, Pflegeeltern oder vom Staat beauftragte Personen. Das Kind hat ein Mitspracherecht, soweit es in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Erziehungsberechtigung soll demjenigen erteilt werden, der die bestmögliche Förderung nach Artikel 1 der Verfassung gewährleisten kann. Das Kindeswohl hat dabei höchste Priorität.

(4)Behinderte sollen weitestgehend selbständig leben können, soweit sie dazu in der Lage sind. Können sie aufgrund der Behinderung ihr Geld nicht sinnvoll einteilen, erhalten sie einen Beistand, der sie dabei unterstützt. Sie können auch einen Betreuer erhalten, wenn es erforderlich ist. Das Selbstbestimmungsrecht ist nur dann einzuschränken, wenn der Behinderte sich selbst schadet.

(5)Senioren, die sich nicht mehr selbst helfen können, haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Versorgung. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Demente Senioren haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Leben gemäß ihren Möglichkeiten. Droht Verwahrlosung wegen Altersstarrsinns können Senioren angemessen untergebracht werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Begleitung durch einen Psychologen.

(6)Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Ist ein Elternteil übergriffig durch Gewalt oder sexuelle Delikte, wird der Umgang dergestalt eingeschränkt, dass das Kind allein entscheidet, ob es Umgang wünscht, dieser jedoch nur im Beisein einer Aufsicht stattfindet. Auch ein misshandeltes Kind liebt seine Eltern. Auch hier hat das Kindeswohl höchste Priorität.

—————————————————————————————-

Ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren wurde, spielt heute keine Rolle mehr. Es ist und bleibt ein Kind.
Viele Kinder leben heute bei nur einem Elternteil, in Patchworkfamilien, bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Räumt man dem Kind ein zu erklären, bei wem es leben will und respektiert diese Entscheidung, dann erübrigt es sich, nach den Rechten der Eltern auf das Kind zu fragen. Das gilt unabhängig vom Umgangsrecht.

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neue Verfassung – Artikel 5 – Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit

(1)Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift, Bild, Radio oder Video frei zu äußern und zu verbreiten, sofern er die Persönlichkeitsrechte eines anderen nicht verletzt. Ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt entscheidet eine Schiedsstelle. Sie kann von jedem Menschen angerufen werden, also auch von Kindern. Liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, so ist der Beitrag unverzüglich zu entfernen. Ein Gerichtsverfahren ist nicht erforderlich. Es genügt der Schiedsspruch.

(2) Wurde die Meinung im Ausland getätigt, so haben die Gerichte aufgrund des Schiedsspruches eine einstweilige Verfügung zu erlassen, nach deren Vorlage Provider den Beitrag löschen müssen. Ist ein Schaden entstanden, der Schadensersatz begründen kann, sind die Userdaten des Täters herauszugeben.

(3)Jeder hat das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Verweigern Behörden Zugang zu Informationen, entscheidet eine Schiedsstelle. Verzögert sich dadurch der Erhalt der Information, ist die Behörde verpflichtet dem Antragsteller Schadensersatz zu leisten. Einzelheiten regelt ein Gesetz.

(4)Die Pressefreiheit, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfung, Fernsehen und Film werden gewährleistet. Blogs im Internet werden dem gleichgestellt.

(5)Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Ordnungsgelder bis zu € 250.000 belegt werden.

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neue Verfassung – Artikel 4 – Religionsfreiheit – Weltanschauung

Religionsfreiheit – Weltanschauung

(1)Jeder Mensch darf seine Religion frei ausüben, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden. Für Weltanschauungen gilt dasselbe.

(2)Die Religionsausübung ist eine Privatangelegenheit.

(3)Niemand darf nach seiner Religionszugehörigkeit gefragt werden. Das gilt auch für Schüler. Religionsunterricht an Schulen gibt es nicht. Religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden, also auch in Schulen, sind unzulässig.

(4)Kein Kind darf wegen der Religion seiner Eltern verstümmelt werden. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor dem Recht der Eltern auf Religionsausübung. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Das Nähere regelt ein Gesetz. Das Recht Volljähriger auf Beschneidung bleibt unberührt.

Artikel 4 Abs. 3 GG wird ersatzlos gestrichen, da wir keine Kriege führen, sondern uns zum Frieden und zu Neutralität verpflichtet haben.

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neue Verfassung – Artikel 3 – Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot

Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot

(1)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2)Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Sie erhalten gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ungleichbehandlungen werden mit einem Ordnungsgeld bis € 250.000 bestraft. Menschen werden in allen Bundesländern gleich entlohnt.

(3)Niemand darf diskriminiert werden. Näheres regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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neue Verfassung – Artikel 2 – Freie Entfaltung der Persönlichkeit

Freie Entfaltung der Persönlichkeit

(1)Jeder Mensch ist einzigartig und hat das Menschenrecht, sich frei zu entfalten, solange er die Rechte anderer nicht verletzt.

(2)Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung von der Geburt an. Der Staat ermöglicht eine bestmögliche Bildung und Förderung mit dem Ziel die individuellen Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Der Staat fördert insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift und Kenntnisse der deutschen Kultur.

(3)Jeder Deutsche mit Migrationshintergrund hat einen Rechtsanspruch zusätzlich auf das Erlernen der Muttersprache seiner Eltern in Wort und Schrift und Kenntnisse der Kultur seiner Eltern. Der Staat kann den Lernstoff auch durch E-Learning anbieten, wenn es zu wenig Schüler einer Sprache oder Kultur gibt.

(4)Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Schulung im Umgang mit Konflikten und Mediationen gehören zu den Bildungsgrundlagen.

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neue Verfassung – Artikel 1 – Menschenwürde

Menschenwürde

(1)Die Menschenwürde ist unantastbar. Der Staat schützt die Würde aller Menschen in seinem Hoheitsgebiet. Mensch ist auch der gezeugte Mensch vor seiner Geburt. Jedes ungeborene Kind hat einen Rechtsanspruch auf bestmögliche Unterstützung, ebenso wie seine Mutter. Das Recht der Mutter auf Abtreibung bleibt unberührt. Finanzielle Not darf niemals ein Grund für eine Abtreibung sein.

(2)Jede werdende Mutter und junge Eltern haben einen Rechtsanspruch auf bestmögliche Unterstützung für sich und ihr Kind. Sie erhalten Gutscheine zur Entlastung, um einer Erschöpfung vorzubeugen. Die Gutscheine können bei Oma-Hilfsdiensten und ähnlichen Einrichtungen eingelöst werden. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Jedes neugeborene Kind ist in Deutschland willkommen und erhält eine neue Erstausstattung als Willkommensgruß. Die Kosten trägt die Einheitsversicherung. Das ist ein unmittelbares Recht des Kindes, unabhängig von der Staatsangehörigkeit seiner Eltern.

(3)Deutschland verpflichtet sich zum Frieden. Jede Herstellung und der Handel mit Waffen werden unterlassen, weil das mit der Menschenwürde und den Menschenrechten unvereinbar ist. Deutschland beteiligt sich nicht an Kriegen und ist ein neutrales Land.

(4)Jeder hilfsbedürftige Mensch hat einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch den Staat. Die Kosten trägt, soweit es die Gesundheit betrifft, die Einheitsversicherung. Alle anderen Kosten tragen die Länder und der Bund anteilig. Obdachlosigkeit ist mit der Menschenwürde unvereinbar.

(5)Jeder Mensch hat das Recht in Würde zu sterben. Lebensverlängernde Maßnahmen gegen seinen Willen sind unzulässig. Aktive Sterbehilfe darf geleistet werden, wenn dies der Wille des Menschen ist und ein Notar dies beglaubigt hat.

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neue Verfassung – Präambel

Deutschland ist ein laizistischer, demokratischer Rechtsstaat. Er wacht darüber, dass die Grundrechte seiner Bürger geschützt werden und achtet die Menschenrechte. Deutscher Bürger ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Jeder deutsche Bürger hat einen Rechtsanspruch auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen, von seiner Geburt bis zu seinem Tode, dass ihm die Teilhabe am Leben garantiert. Das Bedingungslose Grundeinkommen Minderjähriger wird von seinem Vormund treuhänderisch verwaltet. Ausländer, die ständig in Deutschland leben, sollen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Sie können für eine Übergangszeit eine finanzielle Unterstützung auf Antrag erhalten, sollen diese aber nutzen, die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft zu erfüllen. Das Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit bleibt unberührt. Asylanten erhalten eine finanzielle Unterstützung für eine Übergangszeit, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde. Die Übergangszeit soll genutzt werden, um gute Deutschkenntnisse zu erwerben und zu Bildungszwecken. Das Recht auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen erlischt, wenn sich der deutsche Bürger länger als 6 Monate nicht mehr in Deutschland aufhält. Dies gilt nicht für Schüler und Studenten, die im Ausland studieren.

Jeder deutsche Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Einheitsversicherung. (Das ist die Versicherung nach Zusammenlegung der Kranken- Unfall- und Rentenversicherung.)

Über diese Verfassung entscheiden alle wahlberechtigten deutschen Bürger durch Volksentscheid. Sie wird wirksam am Tage nach dem Volksentscheid und löst gemäß Artikel 146 GG das Grundgesetz ab.

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Bundestag – Ströbele´s Rede zu Snowden

https://www.youtube.com/watch?v=W6XLn1sBBDQ

Absolut liebenswert! Mutig, nach Moskau zu fahren, aber in der Forderung: total naiv.

Wir sind kein souveräner Staat. Wir haben keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Die Amis benehmen sich wie unter Besatzungsrecht und entführen Menschen, die gerade nicht in ihre Absichten passen – ohne jede Rechtsgrundlage. Frau Merkel liebt die Amis. Ist unterwürfig auf eine Weise, die Übelkeit erregt.

Snowden ist hoffentlich klug genug, um sich nicht auf so eine unsichere Situation einzulassen. Bei uns wäre er nicht sicher. Die Amis würden womöglich eine Drohne schicken und Snowden in die Luft sprengen – mit Merkel als Kollateralschaden. „Sorry, war nicht so gemeint,“ oder so.

Bei uns ist eigentlich niemand mehr sicher, wenn man es genau nimmt.

Man mag über Putin denken, wie man will, aber für den Moment ist Snowden dort gut aufgehoben. Wo wäre der sichere Ort für Snowden (und jeden anderen), der es wagt sich mit den USA anzulegen? Glaubt irgendwer, dass sich unter einer Großen Koalition etwas ändern würde?

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Gysi im Bundestag zu NSA und Snowden vom 18.11.2013

Gregor Gysi bringt es mal wieder auf den Punkt. Besonders gut hat mir gefallen, dass er der Kanzlerin entgegen geschmettert hat, dass er von jahrelangem Duckmäusertum die Nase voll habe und sie endlich einmal handeln müsse.

Wer gegenüber den USA souverän auftreten will, muss auf einem Friedensvertrag bestehen und auf die Umsetzung des Artikel 146 GG

Wir haben als Bürger das Recht auf Offenlegung aller Geheimverträge. Darin gehe ich mit ihm einig.

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START des Blogs

am 17.11.2013  12:10
Verantwortlich:  Margit Ricarda Rolf  – parteilos –

Eingestellt von Karl-Peter (KPG-Studio.de)

Jetzt muß der Blog nur noch mit Leben gefüllt werden.
Viel Spaß & Erfolg
Karl-Peter & Ricarda

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