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neue Verfassung – Artikel 4 – Religionsfreiheit – Weltanschauung

Religionsfreiheit – Weltanschauung (1)Jeder Mensch darf seine Religion frei ausüben, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden. Für Weltanschauungen gilt dasselbe. (2)Die Religionsausübung ist eine Privatangelegenheit. (3)Niemand darf nach seiner Religionszugehörigkeit gefragt werden. Das gilt auch für Schüler. Religionsunterricht an … Weiterlesen

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