Krall warnt und erinnert an die Feindstaatenklausel


00:10:38  –  2.06.2025   Markus Krall

Zusammenfassung:

Die Charta der Vereinten Nationen

… enthält nach wie vor eine Feindstaatenklausel (enemy states),
die sich vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkrieges auf Deutschland
und Japan bezieht, jedoch mehrfach von offizieller Seite her für obsolet
erklärt wurde (1995, 2005).

Für ihre Streichung bedarf es einer Änderung der Charta.

Die offizielle Haltung der Bundesregierung
geht aus Anhang (1) hervor:

Auf dem VN-Gipfeltreffen des Jahres 2005 gaben die Staats- und
Regierungsoberhäupter im Abschlussdokument ihrem Willen Ausdruck,
die Streichung der hinfälligen Klausel ins Auge zu fassen
(Ziffer 177, siehe Anlage 2).
Dies wird jedoch nur im Rahmen eines Gesamtpakets und aufgrund
des aufwändigen Verfahrens nicht gesondert geschehen.

Die Bundesrepublik Deutschland sieht aufgrund der einschlägigen
Resolution der VN-Generalversammlung zu einem gesonderten
Verfahren keinen Anlass.
                                      Quelle

Vermerk:
Sollte dies Merz bekannt sein, dann handelt er vorsätzlich;
… und das wäre H…
.                                                                                 Ricarda

.

.

:

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